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Naturschutzgebiet Goldbachtal

Naturschutzgebiet in BrilonSchutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa
NSG Goldbachtal FFSN 7282
NSG Goldbachtal FFSN 7282

Das Naturschutzgebiet Goldbachtal mit einer Größe von 56,65 ha liegt südöstlich von Scharfenberg im Stadtgebiet von Brilon und umfasst den Goldbach (Möhne) und Nebenbäche mit deren Auen von der Quelle bis zum Eintritt ins Möhnetal. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Südlich grenzt an zwei Stellen das Landschaftsschutzgebiet Hoppenberg/Raumberg. Sonst grenzt meist das Landschaftsschutzgebiet Briloner Kalkplateau und Randhöhen an.

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Goldbachtal (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Naturschutzgebiet Goldbachtal
Hoppenbergweg,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.42003927 ° E 8.5525798 °
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Adresse

Hoppenbergweg

Hoppenbergweg
59929
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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NSG Goldbachtal FFSN 7282
NSG Goldbachtal FFSN 7282
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Hoppenberg/Raumberg

Das Landschaftsschutzgebiet Hoppenberg/Raumberg mit 52,11 ha Größe liegt nördlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet Hoppenberg/Raumberg wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen. In den Landschaftsschutzgebieten vom Typ C des Landschaftsplangebietes sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten. Ferner besteht ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen ist eine Befreiung vom Verbot des Grünlandumbruchs im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich. Fast am westlichen Ende des LSG steht das Naturdenkmal Linde (Hof Östenberg). Das LSG grenzt nördlich an zwei Stellen direkt an das Naturschutzgebiet Goldbachtal, sonst grenzt im Norden das Landschaftsschutzgebiet Briloner Kalkplateau und Randhöhen. Südlich liegt das Landschaftsschutzgebiet Wintertal/Escherfeld.