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Heinrichslinde

Einzelbaum in NiedersachsenGedenkbaumGeographie (Braunschweig)Heinrich der LöweIndividuelle Linde oder Baumgruppe mit Linden
Heinrichslinde BS 20140427
Heinrichslinde BS 20140427

Die Heinrichslinde in Braunschweig, auch als Linde Heinrichs des Löwen, Dom- oder Burglinde bezeichnet, ist ein bedeutender einzeln stehender Baum auf dem Domplatz und gilt als ein grünes Wahrzeichen der Stadt. Die heutige Linde ersetzt die historische, der Sage nach 1173, vor Beginn der Bauarbeiten am Braunschweiger Dom durch Heinrich den Löwen selbst gepflanzte, die bis zu ihrem Zusammenbruch 1894 als ältester Baum der Stadt angesehen wurde. Der alte Baum war eine Sommerlinde (Tilia platyphyllos), der neue ist eine Winterlinde (Tilia cordata). Sie hat eine Höhe von 19 m, einen Stammumfang von 2,10 m und einen Kronendurchmesser von 12 m. Die Linde steht auf dem Westteil des Domplatzes, der Südseite des Doms und ist von einem Rondell umgeben, an dessen Südrand sich ein Trinkbrunnen befindet.

Auszug des Wikipedia-Artikels Heinrichslinde (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Heinrichslinde
Domplatz, Braunschweig Innenstadt

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N 52.264022 ° E 10.52376 °
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Heinrichslinde

Domplatz
38100 Braunschweig, Innenstadt
Niedersachsen, Deutschland
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Heinrichslinde BS 20140427
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Sondergericht Braunschweig
Sondergericht Braunschweig

Das Sondergericht Braunschweig wurde wie andere NS-Sondergerichte, nur wenige Wochen nach der sogenannten Machtergreifung der Nationalsozialisten eingerichtet. Die erste Verhandlung fand am 8. April 1933 statt. Zu seinen letzten Sitzungen trat das Gericht nur wenige Tage vor der Übergabe der Stadt Braunschweig am 12. April 1945 zusammen. Dem Gericht in Braunschweig kam dieselbe Aufgabe zu, wie den anderen Sondergerichten im NS-Staat: Als Schnellgericht mit eingeschränkten Rechten für die Angeklagten war es fester Bestandteil des ideologisch motivierten Unterdrückungsapparates zur Entrechtung, Verfolgungen, Einschüchterung und Beseitigung vermeintlicher oder tatsächlicher Regimegegner. Wie es Roland Freisler, Präsident des Volksgerichtshofs, 1939 beschrieb, betrachtete das NS-Regime die Sondergerichte als „Panzertruppe der Rechtspflege“ und als „Kriegsgerichte der inneren Front“. Die Richter am Sondergericht Braunschweig verhandelten in den knapp 12 Jahren ihrer Tätigkeit mehr als 6000 Fälle und verhängten 92 Todesurteile, neun davon gegen Frauen. Der wohl bekannteste Fall ist das Verfahren gegen die 19-jährige Erna Wazinski, die Ende 1944 hingerichtet wurde. Das Sondergericht Braunschweig war bis kurz von der Übergabe der Stadt am 12. April 1945 an US-Truppen tätig. Das letzte Urteil (6 Monate Gefängnis) erging am 6. April 1945, das letzte vollstreckte Todesurteil erging am 6. Februar 1945 gegen Victoria Breuer. Sie wurde am 9. März 1945 hingerichtet. Das letzte – nicht mehr vollstreckte – Todesurteil erging am 27. März 1945. Sämtliche Richter und Staatsanwälte des Sondergerichts Braunschweig wurden in der Nachkriegszeit entnazifiziert und größtenteils wieder in den Justizdienst der jungen Bundesrepublik eingestellt. Wenn es überhaupt zu Anklagen kam, so endeten diese sämtlich wegen Mangels an Beweisen bzw. weil sich die Angeklagten darauf beriefen, geltendes Recht umgesetzt zu haben, mit einem Freispruch.