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Wohnplatz Haselünne-Dörgen

Archäologischer Fundplatz (Steinzeit)Archäologischer Fundplatz in EuropaArchäologischer Fundplatz in NiedersachsenGeographie (Haselünne)Wohnplatz (Archäologie)

Der Wohnplatz Haselünne-Dörgen wurde 1935 von F. Wolf im Bereich einer Sandentnahmestelle entdeckt. Eine kleine Fläche des Wohnplatzes, der im Haselünner Vorort Dörgen, nördlich der Mittelradde in Niedersachsen liegt und aus dem späten Paläolithikum stammt, wurde von ihm untersucht. Etwa 1,35 m unter der heutigen Oberfläche wurde unter ungestörtem Dünen- und Bleichsand, humosem Boden und gelbrotem Ortstein im gelben Sand eine rundliche Verfärbung aufgedeckt, die im Westteil durch eine Störung gekappt war. Die Grube hatte noch einen Durchmesser von etwa 2,5 m und war in der Mitte etwa 0,65 m tief. Sie enthielt lose Holzkohlereste, wie sie sich vereinzelt auch an ihrer Basis fanden. Eine Feuerstelle wurde aber nicht erfasst. Das Fundmaterial besteht aus Bohrern, Kerbspitzen, Sticheln, Klingenkratzern, Zinken sowie Abschlägen, Klingen und Kernen. Bestimmte Grundformen und einzelne Werkzeugklassen waren auf der Fläche unterschiedlich verteilt. 80 Werkzeuge und 150 Klingen konzentrierten sich auf der nur drei m² großen von F. Wolf freigelegten Fläche, während aus der zwölfmal größeren Grabungsfläche von W. D. Asmus, die er 1936 anlässlich einer Nachgrabung freilegte, nur 103 Artefakte stammen (davon sechs Werkzeuge). Die neun Kerbspitzen lagen nebeneinander im Westen der Eintiefung. Zwölf Klingenkratzer fanden sich auf dem Grubenboden, auf der winzigen Fläche von 100 cm². Die Anzahl der Werkzeuge nahm zum Rand hin ab, die der Abschläge (besonders der Kerne), die auch weit verstreut außerhalb der grubenartigen Vertiefung gefunden wurden, nahm zu. Nach dem Werkzeugspektrum gehört der Fundkomplex in die Hamburger Kultur. Er ist jedoch älter als das Alleröd (11.000–10.000 v. Chr.). Der Befund ist forschungsgeschichtlich als der erste seiner Art in Niedersachsen bedeutsam, zumal seither aus dem Hasetal oder dem Emsland kaum weitere Belege hinzugekommen sind. Seine Wichtigkeit liegt primär in dem Grubenbefund, der den Rest einer eingetieften Behausung darstellen könnte.

Auszug des Wikipedia-Artikels Wohnplatz Haselünne-Dörgen (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Wohnplatz Haselünne-Dörgen
B 402,

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Lahrer Moor
Lahrer Moor

Das Lahrer Moor ist ein ehemaliges Naturschutzgebiet in der niedersächsischen Stadt Haselünne im Landkreis Emsland. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG WE 024 war rund 21 Hektar groß. Es war Bestandteil des FFH-Gebietes „Untere Haseniederung“. Das Gebiet stand seit dem 25. Mai 1932 unter Naturschutz. Rechtsgrundlage war das Feld- und Forstpolizeigesetz. 1937 wurde die Erstverordnung in das Reichsnaturschutzgesetz überführt und dabei das In-Kraft-Tretungs-Datum auf den 7. August 1937 geändert. Zum 1. Juli 2017 ging es im neu ausgewiesenen Naturschutzgebiet „Natura-2000-Naturschutzgebiet in der unteren Haseniederung“ auf. Zuständige untere Naturschutzbehörde war der Landkreis Emsland. Das ehemalige Naturschutzgebiet liegt nordwestlich von Haselünne. Es war ursprünglich in erster Linie von einem großen, aber flachen See geprägt. Der See, der mit der Mittelradde in Verbindung stand, war von Niedermoorflächen umgeben. Große Teile des Sees sind heute verlandet bzw. durch Absenken des Wasserstandes trockengefallen. Das ehemalige Naturschutzgebiet besteht im Kern aus zwei Stillgewässern als Reste des früheren Sees, die von Niedermoor umgeben sind, auf dem Erlenbruchwald und Weiden­gebüsche sowie in den Verlandungsbereichen der Stillgewässer Röhrichte wachsen. Das Gebiet wurde über Jahre über Gräben zur Mittelradde bzw. zur Hase entwässert. In den 1990er-Jahren wanderte der Biber von der Hase kommend in das Gebiet ein. Durch seine Bautätigkeit wurden Gräben, die das Gebiet entwässerten, verschlossen, woraufhin in der Folge der Wasserstand wieder anstieg und das Gebiet zunehmend vernässte.