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Sozialgericht Freiburg

Gericht (Freiburg im Breisgau)Sozialgericht (Baden-Württemberg)
Freiburg Br. 2012 09 06 (54)
Freiburg Br. 2012 09 06 (54)

Das Sozialgericht Freiburg ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg und hat seinen Sitz in Freiburg.

Auszug des Wikipedia-Artikels Sozialgericht Freiburg (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Sozialgericht Freiburg
Habsburgerstraße, Freiburg im Breisgau Neuburg

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Breitengrad Längengrad
N 47.999098 ° E 7.853537 °
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Adresse

Zähringer Tor

Habsburgerstraße
79104 Freiburg im Breisgau, Neuburg
Baden-Württemberg, Deutschland
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Freiburg Br. 2012 09 06 (54)
Freiburg Br. 2012 09 06 (54)
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In der Umgebung

Vinzentinerinnenkirche (Freiburg im Breisgau)
Vinzentinerinnenkirche (Freiburg im Breisgau)

Die Vinzentinerinnenkirche ist ein römisch-katholisches Kirchengebäude im Stadtteil Neuburg von Freiburg im Breisgau. Der Name leitet sich ab von den Schwestern des Ordens der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul, die kurz Vinzentinerinnen genannt werden. Die Kirche steht neben dem Mutterhaus der Schwestern, weshalb sie auch Mutterhauskirche genannt wird. Sie ist dem Gedächtnis der Schmerzhaften Muttergottes geweiht. Der am 11. April 1957 durch Erzbischof Eugen Seiterich geweihte Bau wurde von Architekt Reinhard Fuchs entworfen. Er ersetzt eine 1861 erbaute neugotische, dem Heiligen Josef geweihte Kirche, die beim Bombardement auf Freiburg am 27. November 1944 völlig zerstört wurde.Der mit einer flachen Kuppel überwölbte achteckige Zentralbau hat ein Skelett aus Stahlbeton, das mit außen und innen unverputzten Klinkern ausgemauert ist. Ein Kirchturm ist nicht vorhanden. Im Bereich des östlichen Haupteingangs gibt es einen flachen Vorbau, in den ein vom Mutterhaus her führender gedeckter Gang mündet. Auf der gegenüberliegenden Seite des Oktogons besteht der Altarraum aus einer raumhohen Ausbuchtung. Die Kirche ist seit 2014 eingetragenes Kulturdenkmal.Die Stirnwand des Altarraums zeigt ein Kreuz mit der Darstellung der fünf Wunden Christi und eine Pietà, ausgeführt in Mosaik auf der Klinkerwand. Das große bunte Glasfenster über dem östlichen Eingangsportal wurde von dem Basler Künstler Hans Stocker gestaltet, ebenso das umlaufende schmale Fensterband unterhalb der Kuppel, das den Innenraum gleichmäßig belichtet.

Karlssteg
Karlssteg

Der Karlssteg ist eine 136,5 Meter lange Fußgängerbrücke in Freiburg im Breisgau. Die Spannbandkonstruktion hat Stützweiten von 25,50 + 30,00 + 30,45 m. Ein nur 25 cm dickes Betonband mit 60 durchhängenden Spanngliedern im Inneren führt vom Karlsplatz zum Stadtgarten. Bei hohen Temperaturen kann das Spannband bis zu 40 cm durchhängen. Im September 1969 wurde mit dem Bau begonnen, im Januar 1970 standen bereits die Stützen und im Juni zur 850-Jahr-Feier der Stadt wurde der Karlssteg – konstruiert vom Ingenieur H. Nehse – als erste Brücke dieser Art in Deutschland dem Verkehr übergeben. Im selben Jahr wurden auch der Mozart-, Hermann- und Schwabentorsteg eröffnet, die aber in weniger spektakulärer Bauart über die Mozartstraße bzw. den Schlossbergring führen. Bei der Eröffnung stand ein vier Tonnen schweres Baufahrzeug neben Oberbürgermeister Eugen Keidel auf der 664.000 DM teuren Brücke, um die Tragfähigkeit zu demonstrieren. Probleme bereitet der Kunstharzbelag auf der Brücke, der sich aufgrund deren Eigenbewegung vom Beton löst und in den vergangenen Jahren mehrmals saniert werden musste. Auch verträgt der Belag kein Streusalz. Daher sollen bei Schnee und Eis Barrieren mit Warnschildern die Fußgänger am Betreten der Brücke hindern. Anfangs wurde der Einbau einer Heizungsanlage diskutiert, jedoch aufgrund der Kosten nicht realisiert. In einem Urheberrechtsstreit spielte diese Brücke 2006 eine Rolle. Der Fotograf Karl-Heinz Raach fotografierte 1990 das Freiburger Münster mit dem Karlssteg im Vordergrund. Diese Foto wurde als Postkarte und in einem Freiburg-Bildband veröffentlicht. Vom selben Standpunkt aus wurde das Foto für einen Kalender der Volksbank Freiburg für das Jahr 2003 von einer anderen Berufsfotografin nachgestellt. Dagegen hatte Raach geklagt und bekam in zweiter Instanz Recht.