place

Fischerholz

Geographie (Kreis Schleswig-Flensburg)Steinberg (Schleswig)Waldgebiet in EuropaWaldgebiet in Schleswig-Holstein

Der Fischerholz, auch Oestergaarder Wald oder Oestergaarder Gehölz (dänisch: Østergårdskov od. Fiskerskov) genannt, ist ein etwa 24 Hektar großer Wald im Norden Schleswig-Holsteins an der Flensburger Förde.

Auszug des Wikipedia-Artikels Fischerholz (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Fischerholz
Oestergaard, Geltinger Bucht

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
placeAuf Karte anzeigen

Wikipedia: FischerholzBei Wikipedia weiterlesen

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 54.762777777778 ° E 9.825 °
placeAuf Karte anzeigen

Adresse

Die Fichte

Oestergaard
24972 Geltinger Bucht
Schleswig-Holstein, Deutschland
mapBei Google Maps öffnen

Erfahrung teilen

In der Umgebung

Lippingau

Die Lippingau (auch Lippinger Auwe, Lipping Auw, Swensbeck, Oestergaarder Au) ist ein Fließgewässer im Kreis Schleswig-Flensburg in der Landschaft Angeln in Schleswig-Holstein. Sie beginnt gemäß Amtlichem Wasserwirtschaftlichem Gewässerverzeichnis (AGV) als Rohrsystem von 20 Zentimeter Innendurchmesser unmittelbar östlich der Straße Möllmarker Schweiz auf dem Grundstück Möllmarker Schweiz Nr. 5 in der Gemeinde Sörup. Sie fließt Richtung Nordosten durch Wald- und Grünlandflächen und tritt nach 1186 Meter beim Grundstück Möllmarker Schweiz Nr. 6 zu Tage. Sie fließt als kanalartiges Fließgewässer Richtung Nordosten, um nach Unterquerung der Straße Rackebüll wieder in einem Rohr weiterzufließen. Nach Unterquerung der Straße Birristoft kommt sie auf einem Acker wieder an die Oberfläche. Sie streift den östlichen Siedlungsrand von Sterup und wendet sich dann nach Osten. In Kallewatt mündet am linken Ufer die Bordeskuhler Au, danach am rechten Ufer der Esgruser Mühlenstrom in die Lippingau. Bei Gut Oestergaard unterquert die Lippingau die Bundesstraße B 199 und mündet nördlich der Straße Ohrfeldhaff in die Geltinger Bucht und damit in die Ostsee, siehe auch Karte 1. Die Fließlänge der Lippingau beträgt 14 Kilometer, wovon 2,3 Kilometer verrohrt sind. Im neunzehnten Jahrhundert war die Lippingau beim Gut Oestergaard als Mühlenteich aufgestaut. Die Gutsgebäude lagen auf einer Insel in dessen Mitte und waren nur über eine Brücke zu erreichen. Das Gut betrieb dort eine Wassermühle, siehe Bild 1. Die Lippingau führt heute in einem neu angelegtem kanalartigem Bachbett 140 Meter südlich des Mühlenteiches vorbei. Am nördlichen linken Ufer der Lippingau wurde der Flussdamm Lippingau aufgeschüttet, der bis zur Mündung reicht. Er verhindert, dass das Oberflächenwasser der südlich der Lippingau höher gelegenen Gebiete in das auf Meereshöhe liegende alte Auental der Lippingau gelangt. Damit dieses landwirtschaftlich genutzt werden kann, wird das alte Auental über ein Dauerschöpfwerk mit zwei Förderpumpen mit einer Durchflussmenge von 170 und 100 Liter pro Sekunde in die neue Lippingau entwässert.

FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel
FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel

Das FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg in den Gemeinden Esgrus und Stangheck, etwa 1 km nordwestlich des Gutes Rundhof gelegen. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum Angeln, der aus naturfachlicher Bewertung laut Landschaftssteckbrief des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu den „Landschaften mit geringerer Bedeutung“ zählt. Es hat eine Fläche von 22 ha und besteht zu über 90 % aus Laubwald. Seine größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung bei ca. 700 m in einem leicht hügeligen Gelände. Der höchste Punkt mit 29 m über NN liegt im Zentrum und der tiefste mit 23 m über NN an der Nordgrenze des FFH-Gebietes. Im Gebiet liegen 3 Bachläufe und 17 Kleingewässer. Das Schutzgebiet entspricht dem Wald Trankjer (dänisch Trankær), was im Dänischen soviel wie „feuchtes Kratt der Kraniche“ bedeutet. Es handelt sich um einen historischen Waldstandort, der schon in der dänischen Generalstabskarte von 1858 verzeichnet ist, siehe Bildergalerie. Im Zentrum des Waldgebietes, auf dem Gemeindegebiet von Esgrus, befinden sich drei gesetzlich geschützte archäologische Bodendenkmäler. Es handelt sich um zwei Großsteingräber und ein Hügelgrab. An den Zugängen oder im Gebiet gibt es für den Besucher keinerlei Hinweise darauf, dass er sich in einem FFH-Gebiet befindet. Die in vielen FFH-Gebieten üblichen Hinweistafeln des Besucherinformationssystems (BIS) des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sind nicht vorhanden. Ein Informationsfaltblatt des BIS ist ebenfalls nicht erstellt worden.