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Inderlenne

Ortsteil von Schmallenberg
Inderlenne
Inderlenne

Inderlenne ist ein Ortsteil der Stadt Schmallenberg in Nordrhein-Westfalen. Der Ort liegt etwa 7 km östlich von Schmallenberg. Benachbarte Orte sind Lengenbeck, Westfeld und Oberkirchen. Durch Inderlenne führt die Landesstraße 640. Am Abzweig zur Kreisstraße 17 mündet der Nesselbach in die Lenne. In der Ortsmitte fließ der Esenbeck in die Lenne. Das Landschaftsschutzgebiet Esenbecktal geht bis an die Häuser von Inderlenne. Im Jahr 1895 wohnten 55 Einwohner, nach der Eintragung des Handels- und Gewerbeadressbuches der Provinz Westfalen, in dem Ort Inderlenne. Am 1. Januar 1975 wurde Inderlenne mit der Gemeinde Oberkirchen, zu der es bis dahin gehörte, in die Stadt Schmallenberg eingegliedert.

Auszug des Wikipedia-Artikels Inderlenne (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.16916 ° E 8.390143 °
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Adresse

Lennestraße

Lennestraße
57392
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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Landschaftsschutzgebiet Bachtäler von Hartmecke und Lüttmecke südlich und von Waldsiepen und Großer Bellmecke östlich Oberkirchen

Das Landschaftsschutzgebiet Bachtäler von Hartmecke und Lüttmecke südlich und von Waldsiepen und Großer Bellmecke östlich Oberkirchen mit 28,7 ha Größe liegt um Oberkirchen im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus sieben Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche der dortige Flüsse mit Grünland-Aue. Das LSG reicht teilweise bis an die Dorfränder. Das Landschaftsschutzgebiet Bachtäler von Hartmecke und Lüttmecke südlich und von Waldsiepen und Großer Bellmecke östlich Oberkirchen wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.