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Nesselbach (Lenne)

Fluss in EuropaFluss in Nordrhein-WestfalenFlusssystem Lenne (Ruhr)Gewässer im Hochsauerlandkreis
Naturdenkmal Felsen in Schmallenberg Nordenau
Naturdenkmal Felsen in Schmallenberg Nordenau

Der Nesselbach ist ein 7,4 km langer, orografisch rechter Nebenfluss der Lenne im nordrhein-westfälischen Hochsauerlandkreis, Deutschland.

Auszug des Wikipedia-Artikels Nesselbach (Lenne) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.167055555556 ° E 8.3943333333333 °
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Adresse

L 640
57392
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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Naturdenkmal Felsen in Schmallenberg Nordenau
Naturdenkmal Felsen in Schmallenberg Nordenau
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Landschaftsschutzgebiet Bachtäler von Hartmecke und Lüttmecke südlich und von Waldsiepen und Großer Bellmecke östlich Oberkirchen

Das Landschaftsschutzgebiet Bachtäler von Hartmecke und Lüttmecke südlich und von Waldsiepen und Großer Bellmecke östlich Oberkirchen mit 28,7 ha Größe liegt um Oberkirchen im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus sieben Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche der dortige Flüsse mit Grünland-Aue. Das LSG reicht teilweise bis an die Dorfränder. Das Landschaftsschutzgebiet Bachtäler von Hartmecke und Lüttmecke südlich und von Waldsiepen und Großer Bellmecke östlich Oberkirchen wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.