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Landschaftsschutzgebiet Hangmagergrünland um Lengenbeck

Landschaftsschutzgebiet in Schmallenberg

Das Landschaftsschutzgebiet Hangmagergrünland um Lengenbeck mit 12 ha Größe liegt im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Es handelt sich um Bereiche des Lengenbecktals. Im LSG befinden sich Magergrünlandgesellschaften. Das LSG sind als gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG ausgewiesen. Das LSG reicht teilweise bis an den Dorfrand von Lengenbeck. Das Landschaftsschutzgebiet Hangmagergrünland um Lengenbeck wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.

Auszug des Wikipedia-Artikels Landschaftsschutzgebiet Hangmagergrünland um Lengenbeck (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Landschaftsschutzgebiet Hangmagergrünland um Lengenbeck

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