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Legislativbüro des Kabinetts

Behörde (Japan)GesetzgebungslehreOrganisation (Chiyoda)Recht (Japan)
Kinyucho3
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Das japanische Legislativbüro des Kabinetts (japanisch 内閣法制局 naikaku hōseikyoku) unterstützt den Premierminister und das Kabinett bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und der Interpretation von Gesetzen bei ihrer Ausführung. Geleitet wird es von einem Generaldirektor, der vom Kabinett ernannt wird, aber selbst kein Staatsminister ist. Das Legislativbüro gliedert sich in vier Abteilungen: Die erste Abteilung unterstützt die Ministerien bei der Gesetzesauslegung, die übrigen drei Abteilungen teilen sich Zuständigkeiten für verschiedene Ministerien, die sie bei der Vorbereitung und Überprüfung von Gesetzesentwürfen unterstützen. Erstmals eingerichtet wurde das Legislativbüro 1875 mit der Errichtung des Daijōkan-Regierungssystems. 1880 wurde es als Abteilung in das Daijōkan eingegliedert, wo ab 1881 das Sanjiin (参事院) seine Aufgaben übernahm. Bei der Einführung der modernen Kabinettsstruktur 1885 wurde das Legislativbüro wieder als eigenständige Behörde eingerichtet.

Auszug des Wikipedia-Artikels Legislativbüro des Kabinetts (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Legislativbüro des Kabinetts
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六本木通り
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Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie (Japan)
Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie (Japan)

Das Mombu-Kagaku-shō (japanisch 文部科学省, deutsch „Kultus- und Wissenschaftsministerium“, abgekürzt 文科省, Monkashō; englisch Ministry of Education, Culture, Sports, Science and Technology, abgekürzt MEXT; deutsch „Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie“) ist ein Ministerium der japanischen Zentralregierung. Das Ministerium entstand in der Restrukturierung der japanischen Ministerien im Januar 2001 aus der Zusammenlegung des Mombu-shō (文部省, „Kultusministerium“; englisch Ministry of Education, Science and Culture, oft nur Ministry of Education) und der „Behörde für Wissenschaft und Technologie“ (科学技術庁, Kagaku-Gijutsu-chō, englisch Science and Technology Agency, nicht zu verwechseln mit der Kagaku gijutsu shinkō kikō, „Organisation zur Förderung von Wissenschaft und Technologie“, englisch Japan Science and Technology Agency). Das Ministerium ist neben dem Sekretariat des Ministers in sieben Sachabteilungen gegliedert, von denen drei für das Bildungssystem, drei für Wissenschaft und Technologie und eine für Sport und Jugend verantwortlich sind. Außerdem ist die Behörde für kulturelle Angelegenheiten dem Ministerium angegliedert. Eine Reihe weiterer Ämter und Behörden stehen unter Aufsicht des MEXT, darunter das Nationale Forschungsinstitut für Bildungspolitik (国立教育政策研究所, Kokuritsu Kyōiku Seisaku Kenkyūjo). Zum 31. März 2009 verfügte das Ministerium über 2.192 Mitarbeiter, davon 235 in der Behörde für kulturelle Angelegenheiten. Im Fiskaljahr 2005 hatte das MEXT ein Budget von 5,7 Billionen Yen (rund 34 Mrd. Euro), das waren sieben Prozent des gesamten Haushalts und 11,8 % der sachgebundenen Ausgaben.

Kabinettsbüro
Kabinettsbüro

Das Kabinettsbüro oder Kabinettsamt (jap. 内閣府, naikaku-fu, engl. Cabinet Office) ist eine Behörde im japanischen Kabinett. Sie untersteht dem Premierminister und unterstützt ihn und sein Kabinett bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Neben dem Kabinettssekretariat koordiniert es die Tätigkeit der Ministerien. Außerdem sind ihm eine Reihe von Behörden zugeordnet, darunter das Kaiserliche Hofamt, die Nationale Kommission für Öffentliche Sicherheit (国家公安委員会, kokka kōan iinkai), die Wettbewerbskommission (公正取引委員会, kōsei torihiki iinkai), die Polizeibehörde (警察庁, keisatsu-chō) und die kinyū-chō (金融庁, dt.: Finanzbehörde; zuständig für die Regulierung des Finanz- und Bankensektors). Es gibt jährlich das Weißbuch der japanischen Wirtschaft heraus. Das Kabinettsbüro wurde in seiner heutigen Form 2001 bei der Reform der Zentralregierung geschaffen. Darüber hinaus sind dem Kabinettsbüro formal und damit im Haushalt auch eine Reihe von Staatsministern zugeordnet, die keinem Ministerium (省, -shō) vorstehen, die tokumei tantō daijin (特命担当大臣), deutsch etwa „Minister für besondere Aufgaben“. Ihre Zahl ist nicht festgelegt, aber drei Minister sind im naikaku-fu setchi-hō, dem „Gesetz zur Einrichtung des Kabinettsbüros“, selbst explizit vorgeschrieben: für Okinawa und den Konflikt um die Südkurilen (in Japan offiziell „Nördliche Territorien“), für das Finanzwesen und für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Weitere Minister für besondere Aufgaben gibt bzw. gab es unter anderem für: Wirtschafts- und Fiskalpolitik (経済財政政策, keizai-zaisei-seisaku) als Nachfolger für den Minister als Leiter der Wirtschaftsplanungsbehörde, keizai-kikaku-chō, die 2001 in das Kabinettsbüro integriert wurde, Wissenschaft- und Technologiepolitik, (科学技術政策, kagaku-gijutsu-seisaku) als Nachfolger für den Minister als Leiter die Wissenschafts- und Technologiebehörde, kagaku-gijutsu-chō, die 2001 in das Kultusministerium integriert wurde, Katastrophenschutz (防災, bōsai).Einige Ministerpositionen für besondere Aufgaben wie die ursprünglich zwei Minister für Geburtenrückgang und Geschlechtergleichstellung wurden mehrfach neu zugeschnitten oder umbenannt. Mehrere wurden nach dem Machtverlust der LDP 2009 neu geschaffen, darunter die Zuständigkeiten für neue Institutionen beim Kabinettsbüro: die „Strategiekonferenz für regionale Souveränität“ (chiiki shuken senryaku kaigi) und die „Konferenz zur Erneuerung der Verwaltung“ (gyōsei sasshin kaigi).

Nippon Yūsei

Die Nippon Yūsei K.K. (jap. 日本郵政株式会社, Nippon Yūsei kabushiki kaisha, engl. Japan Post Holdings Co., Ltd.) ist eine japanische Holdinggesellschaft für die vier Unternehmen, die 2007 aus der Japan Post, dem Nachfolger der japanischen Staatspost, entstanden sind. Die Holdinggesellschaft hat 3.098 Mitarbeiter, im gesamten Konsolidierungskreis ist sie jedoch für rund 215.000 Mitarbeiter, davon 195.000 bei der Post, 13.000 bei der Postbank und 7.000 bei der Versicherung, verantwortlich.Die JP Group wurde 2006 zur Vorbereitung der Umwandlung der öffentlichen Post in ein privatrechtliches Unternehmen geschaffen. Am 1. Oktober 2007 wurde die Japan Post an die vier Teilbereiche der JP Group übertragen: die Postzustellungsdienste an die Japan Post Service (郵便事業株式会社, Yūbin Jigyō K.K.), die Postämter an die Japan Post Network (郵便局株式会社, Yūbin Kyoku K.K.), die Postbank an die Japan Post Bank (株式会社ゆうちょ銀行 K.K. Yūcho Ginkō) und die Lebensversicherung der Post an die Japan Post Insurance (株式会社かんぽ生命保険 K.K. Kampo Seimei Hoken).Die Positionierung der vier Teilbereiche als voneinander unabhängige Unternehmen und die Übertragung in Privatbesitz sollte nach zehn Jahren abgeschlossen sein. Allerdings beschloss das Unterhaus des nationalen Parlaments – da es sich um einen gemeinsamen Entwurf der drei größten Parteien handelt, gilt die Zustimmung des Oberhauses als sicher – im April 2012 nach mehrjährigen Verhandlungen vor allem auf Drängen der seit 2009 mit regierenden Neuen Volkspartei eine Reform des bereits 2009 abgeschwächten Postprivatisierungsgesetzes: Das neue Gesetz macht keine Zeitvorgabe mehr für die Privatisierung, die Gesellschaften für Zustellungsdienste und Postämter sollen wieder zusammengeschlossen werden und die Postämter werden verpflichtet, weiterhin flächendeckend Post-, Bank- und Versicherungsdienste anzubieten. Außerdem soll ein großer Teil der Privatisierungserlöse für den Wiederaufbau nach dem Tōhoku-Erdbeben 2011 eingesetzt werden.Am 1. Oktober 2012 schlossen sich die Japan Post Service (郵便事業株式会社, Yūbin Jigyō K.K.) und die Japan Post Network (郵便局株式会社, Yūbin Kyoku K.K.) zur Japan Post Co., Ltd. (日本郵便株式会社, Nippon Yū-bin K.K.) zusammen. 2015 übernahm Nippon Yūsei für 4,5 Mrd. Euro die australische Toll Holdings.Anfang November 2015 ging Japan Post Holdings sowie ihre Töchter Postbank und Postversicherung im größten IPO des Jahres an die Börse.