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Obergericht Tokio

Gericht (Japan)Organisation (Chiyoda)
Tokyo High Court Building02bs3200
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Das Obergericht Tokio (jap. 東京高等裁判所, Tōkyō kōtō saibansho, kurz: 東京高裁, Tōkyō kōsai) ist ein japanisches Obergericht in Kasumigaseki, einem Stadtteil des Tokioter Stadtbezirks Chiyoda. Am 1. April 2005 wurde das Obergericht für Geistiges Eigentum als Zweigstelle für Fragen bezüglich des geistigen Eigentums gegründet. Der Gerichtsbezirk umfasst die Präfekturen Tokio, Ibaraki, Tochigi, Gunma, Saitama, Chiba, Kanagawa, Niigata, Yamanashi, Nagano und Shizuoka. Untergeordnet sind die dortigen Bezirksgerichte (地方裁判所 chihō saibansho) und Familiengerichte (家庭裁判所 katei saibansho). Übergeordnet ist der Oberste Gerichtshof.

Auszug des Wikipedia-Artikels Obergericht Tokio (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Obergericht Tokio
桜田通り, 千代田区

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Breitengrad Längengrad
N 35.675083333333 ° E 139.75276111111 °
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Adresse

東京高等地方簡易裁判所合同庁舎

桜田通り
100-0013 千代田区
Japan
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Tokyo High Court Building02bs3200
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In der Umgebung

Kasumigaseki
Kasumigaseki

Kasumigaseki (jap. 霞が関, auch 霞ヶ関) ist ein Stadtteil des Bezirks Chiyoda der japanischen Präfektur Tokio. Er befindet sich im Zentrum Tokios unmittelbar südlich der kaiserlichen Residenz und beherbergt zahlreiche Ministerien und Behörden der Zentralregierung. „Kasumigaseki“ wird daher auch im übertragenen Sinne für die japanische Ministerialbürokratie verwendet; im Gegensatz dazu werden mit Nagatachō – dem Namen des Stadtteils, der sich nordwestlich anschließt – die gewählten Organe der Regierung bezeichnet. Begrenzt wird der Stadtteil im Norden durch die am Burggraben des Kaiserpalasts entlang verlaufende Uchibori-dōri (内堀通り), im Osten von der Iwaida-dōri (祝田通り), im Westen von der Roppongi-dōri (六本木通り) bzw. der Stadtautobahn Tokio C1 und im Süden grob von der Sotobori-dōri (外堀通り). Zentral von Süd nach Nord verläuft die Sakurada-dōri (桜田通り), die beim Tor Sakurada-mon endet. Die Fläche Kasumigasekis von 0,48 km² wird von Bürogebäuden dominiert. Der Stadtteil besteht aus drei chōme, in denen laut Volkszählung des Jahres 2010 insgesamt vier Einwohner in vier Haushalten lebten. Die Tagesbevölkerung lag nach der Volkszählung 2005 bei 59.210. Die Postleitzahl von Kasumigaseki ist 100-0013; allerdings haben viele Gebäude bzw. Institutionen eigene Postleitzahlen. In Kasumigaseki befinden sich unter anderem folgende Gebäude: die ersten sieben Chūō Gōdō Chōsha (wörtl. „zentrale, vereinigte Amtsgebäude“), in denen mehrere Ministerien und Behörden der Zentralregierung untergebracht sind, das Außenministerium, das Finanzministerium und das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie, die Keishi-chō, die Polizeibehörde der Präfektur Tokio, der Sitz des Obergerichts Tokio, des Bezirksgerichts Tokio und des Obergerichts für Geistiges Eigentum, die Zentrale der Japan Post Group, der ehemaligen Staatspost, und früher Sitz des Ministeriums für Post und Telekommunikation, das 1968 fertiggestellte Kasumigaseki Building, das erste Bürogebäude Japans, das über 100 m hoch war, das Shin-Kasumigaseki Building mit der Zentrale der Higashi-Nihon Kōsokudōro, der ostjapanischen Autobahnbetreibergesellschaft und der Hauptsitz des Nihon Bengoshi Rengōkai, der japanischen Anwaltskammer.Vier Linien der Tōkyō Metro verlaufen durch Kasumigaseki, dort befinden sich die U-Bahnhöfe Sakuradamon und Kasumigaseki. Der Bahnhof Toranomon an der Ginza-Linie liegt an der Südgrenze im benachbarten Toranomon im Bezirk Minato. Der innere Ring C1 der Stadtautobahn Tokio, deren Betreibergesellschaft Shuto Kōsokudōro K.K. ebenfalls im Stadtteil angesiedelt ist, verläuft teilweise unterirdisch am Westrand von Kasumigaseki.

Jinjiin
Jinjiin

Die Jinjiin (jap. 人事院, dt. etwa „Personalamt“, „-kammer“ oder „-institution“; engl. National Personnel Authority, „Nationale Personalbehörde“, kurz NPA) ist eine 1948 gegründete Institution der japanischen Zentralregierung für die Regulierung des zentralstaatlichen öffentlichen Diensts. Formal dem Kabinett zugeordnet, soll sie unabhängig vom Kabinett und den Ministerien operieren und eine beratende Rolle für die Zentralregierung einnehmen. Zu ihren Aufgaben gehören vor allem das Ausarbeiten von Einstellungs- und Ausbildungsrichtlinien für nationale Beamten, Empfehlungen an das nationale Parlament, das Kabinett, Ministerien und Behörden über die Vergütung und andere Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst und das Ausarbeiten von Studien und Verbesserungsvorschlägen im öffentlichen Personalmanagement. Rechtliche Grundlage ist das Kokka-kōmuin-hō, das „nationale Beamtengesetz“, von 1947. Vorläufer der Jinjiin war die im November 1947 eingerichtete rinji jinji iinkai (臨時人事委員会, etwa „außerordentliche Personalkommission“). Mit ihrer Einrichtung sollen Neutralität und Gerechtigkeit im öffentlichen Dienst gestärkt werden, wie sie in Artikel 15 der Nachkriegsverfassung gefordert werden, nach der Beamten zentai no hōshisha sind, also „Diener der gesamten [Gesellschaft]“. An der Spitze der Jinjiin steht eine dreiköpfige Kommission aus drei jinjikan, von denen einer die Leitung als Präsident (sōsai) der Jinjiin übernimmt. Die drei Personalkommissare werden vom Kabinett mit Zustimmung des nationalen Parlaments berufen, sie sind ninshōkan, werden also wie z. B. Kabinettsmitglieder formal vom Tennō ernannt. Über ein Generalsekretariat (jimu-sōkyoku) unterstehen der Leitung die fünf Sachabteilungen, neun Regionalbüros sowie das kōmuin kenshūjo („Beamtenausbildungsstätte“, engl. National Institute of Public Administration). Außerhalb der Hierarchie steht das vierköpfige kokka kōmuin rinri shinsakai (etwa „Ethikkomitee für nationale Beamten“, engl. National Public Service Ethics Board), das die Ethikvorschriften für den öffentlichen Dienst weiterentwickelt und Verstöße untersucht und ahndet.