Baader-Befreiung
Als Baader-Befreiung wird die gewaltsame Befreiung Andreas Baaders aus der Haft am 14. Mai 1970 in West-Berlin bezeichnet. Sie gilt als Geburtsstunde der linksextremen Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF). Sie wurde von einer Gruppe um Baaders Partnerin Gudrun Ensslin und seinen Rechtsanwalt Horst Mahler geplant und von sechs Personen ausgeführt: Gudrun Ensslin, Irene Goergens, Ingrid Schubert, Astrid Proll, Ulrike Meinhof und einem unbekannten Mann. Irrtümlich verdächtigt wurde anfangs Peter Homann, dem späteren Angeklagten Hans-Jürgen Bäcker konnte keine Beteiligung nachgewiesen werden. Am 6. Juni 1970 begründete die Gruppe die Tat in der Zeitschrift Agit 883 als Beginn eines „bewaffneten Kampfes“ zum Aufbau einer „Roten Armee“, um das „Subproletariat“ in der Bundesrepublik Deutschland zu befreien. Im April 1971 veröffentlichte die Gruppe das „Konzept Stadtguerilla“, in dem sie sich erstmals als „Rote Armee Fraktion“ bezeichnete. Strafverfolgungsbehörden und Medien nannten sie „Baader-Meinhof-Gruppe“ oder „Baader-Meinhof-Bande“.Die Baader-Befreiung war die erste Straftat der später sogenannten Rote Armee Fraktion mit Schusswaffen. Bei einem Schusswechsel mit Baaders Bewachern verletzte der unbekannte Beteiligte den Angestellten Georg Linke lebensgefährlich und zwei Polizisten leicht. Damit begann ein jahrzehntelanger Linksterrorismus in der Bundesrepublik. In der Konfrontation zwischen RAF und Staatsgewalt verloren bis zur Selbstauflösung der RAF 1998 über 60 Menschen ihr Leben.
Auszug des Wikipedia-Artikels Baader-Befreiung (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).Baader-Befreiung
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