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Schloss Karlsruhe

Badische GeschichteBarockbauwerk in KarlsruheBauwerk des Hauses BadenKarl III. Wilhelm (Baden-Durlach)Kulturdenkmal in Karlsruhe
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Karlsruhe Schloss 20 Gesamtansicht von Sueden gje
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Das Karlsruher Schloss wurde ab 1715 im Stile des Barocks als Residenz des Markgrafen Karl Wilhelm von Baden-Durlach errichtet. Es diente bis 1918 als Residenzschloss der Markgrafen bzw. Großherzöge von Baden. Heute ist in dem Gebäude das Badische Landesmuseum und ein Teil des Bundesverfassungsgerichts untergebracht.

Auszug des Wikipedia-Artikels Schloss Karlsruhe (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Schloss Karlsruhe
Schlossbezirk, Karlsruhe Innenstadt-West

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Breitengrad Längengrad
N 49.013611111111 ° E 8.4044444444444 °
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Adresse

Schloss Karlsruhe

Schlossbezirk 1
76131 Karlsruhe, Innenstadt-West
Baden-Württemberg, Deutschland
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Karlsruhe Schloss 20 Gesamtansicht von Sueden gje
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Karlsruhe
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Karlsruhe (Aussprache [ˈkaɐ̯lsˌʁuːə], , lokal südfränkisch Kallsruh) ist mit 308.436 Einwohnern nach der Landeshauptstadt Stuttgart und Mannheim die drittgrößte Stadt des Landes Baden-Württemberg. Sie ist Verwaltungssitz des Regierungsbezirks Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe und bildet selbst einen Stadtkreis (kreisfreie Stadt). Die Stadt ist Oberzentrum für die Region Mittlerer Oberrhein und länderübergreifend für Teile der Südpfalz. Das 1715 vom heutigen Stadtteil Durlach aus als barocke Planstadt gegründete Karlsruhe war Haupt- und Residenzstadt des ehemaligen Landes Baden. Charakteristisch für den ursprünglichen Stadtplan sind die 32 ringsum vom Schloss in die Parkanlagen und den Hardtwald der Oberrheinebene ausstrahlenden Straßen. Nur das südliche Viertel wurde zentrumsnah bebaut; seinem fächerförmigen Grundriss verdankt Karlsruhe den Beinamen „Fächerstadt“. Friedrich Weinbrenners klassizistische Bauten prägen das Bild der Stadterweiterung aus dem frühen 19. Jahrhundert. Seit 1950 ist Karlsruhe Sitz des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und seit 1951 des Bundesverfassungsgerichts, weshalb die Stadt auch „Residenz des Rechts“ genannt wird. Zahlreiche Behörden und Forschungseinrichtungen mit überregionaler Bedeutung sind in Karlsruhe angesiedelt. Unter den neun Hochschulen der Stadt ist das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) die älteste und größte, darüber hinaus seit 2019 erneut eine Exzellenzuniversität. Großen Infrastruktureinrichtungen wie den beiden Rheinhäfen und der zweitgrößten Raffinerie Deutschlands steht eine ansonsten vorwiegend mittelständisch geprägte Wirtschaft gegenüber. Karlsruhe ist einer der bedeutendsten europäischen Standorte der Informations- und Kommunikationstechnik. Daran knüpft mit dem Zentrum für Kunst und Medien (ZKM) auch eine der wichtigsten Kulturinstitutionen in der Stadt an. Andere, wie das Badische Landesmuseum oder die Staatliche Kunsthalle, gehören zum Erbe der Residenzzeit. 2019 nahm die UNESCO Karlsruhe als „Stadt der Medienkunst“ in ihr Netzwerk der Creative Cities auf.

Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. Es hat damit eine Doppelstellung und -funktion.Einerseits obliegt dem Bundesverfassungsgericht die Kontrolle des verfassungsmäßig bestimmten politischen Lebens, das es am Maßstab des Grundgesetzes interpretiert, dies unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Grundrechte des Bürgers. Insoweit wurde dem Gericht, in seiner Eigenschaft als Hüter der deutschen Verfassung, die grundlegende Ordnungsbefugnis über die Verfassung im gesellschaftlichen Wandel zuteil. Andererseits ist das Gericht höchstes Gremium der Rechtsprechung. In dieser Funktion nimmt es gegenüber allen anderen Gerichten eine Sonderstellung ein, denn es ist befugt, deren Gerichtsentscheidungen aufzuheben. Die vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidungen sind rechtsverbindlich und erstarken in Bezug auf Bundes- und Landesgesetzgebung in Gesetzeskraft. Obwohl dieses Bundesgericht die Entscheidungen anderer Gerichte kontrolliert, gehört es nicht zum Instanzenzug. Es übt keine fachliche Kontrolle aus, sondern überprüft, ob die getroffenen Entscheidungen der Fachgerichte mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Kommt es dabei zu dem Ergebnis, dass eine Verfassungsverletzung vorliegt, hebt es diese – ebenso gegebenenfalls Entscheidungen der Vorinstanzen – auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück (§ 95 Abs. 2 BVerfGG). Höchstes deutsches Gericht ist das Bundesverfassungsgericht, weil es Handlungen aller Verwaltungsebenen aufheben beziehungsweise bei Unterlassungen zum Handeln bestimmen kann. Die Entscheidungen des Gerichts sind dabei weder von Staatsorganen noch von anderen anfechtbar. Gemäß § 31 BVerfGG werden die Entscheidungsformeln bestimmter Urteile des Bundesverfassungsgerichts im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Als Verfassungsorgan wird es von einem befriedeten Bezirk umgeben. Geschützt wird es von der Bundespolizei.