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Baumgarten-Bau

Bauensemble der ModerneBauensemble in Baden-WürttembergBauwerk in KarlsruheBundesgericht (Deutschland)Bundesverfassungsgericht
Erbaut in den 1960er JahrenGegründet 1951Gericht (Karlsruhe)Kulturdenkmal in KarlsruhePrämiertes Bauwerk in Baden-WürttembergVerfassungsgericht
Gebäudekomplex des Bundesverfassungsgerichts (Baumgarten Bau) Bauteil III 2
Gebäudekomplex des Bundesverfassungsgerichts (Baumgarten Bau) Bauteil III 2

Der Baumgarten-Bau in Karlsruhe ist der Amtssitz des Bundesverfassungsgerichts. Der in den Jahren 1965 bis 1969 am Botanischen Garten des Schlossgartens nach Plänen des Architekten Paul Baumgarten errichtete Baukomplex bestand aus ursprünglich fünf pavillonartigen Baukörpern mit Flachdächern, die um einen langen Verbindungsgang angeordnet sind. Der Gebäudekomplex weist eine Brutto-Grundfläche von gut 16.000 Quadratmetern auf. Die einzelnen quaderförmigen Bauteile des Baumgarten-Baus unterscheiden sich in der Höhe, umfassen jedoch wenige Geschosse. Die Form gepaart mit der Glas- und Stahlfassade verleiht dem Bauwerk eine sachlich-nüchterne Ästhetik und wird dem Stil der Moderne zugerechnet. Seit Mai 1969 dient der Baumgarten-Bau als Amtssitz, nachdem der erste Amtssitz von 1951 bis 1969, das Prinz-Max-Palais, aufgrund des wachsenden Raumbedarfs ausgedient hatte. In den Jahren 2005 bis 2007 erhielt der Komplex im Südwesten einen Erweiterungsbau, so dass das Ensemble von fünf auf sechs Bauwerke anwuchs. Das Bauwerksensemble steht seit der Einbindung des neugebauten Bürohauses unter Denkmalschutz. Während umfassender Sanierungsarbeiten in den Jahren 2011 bis 2014 verlegte das Bundesverfassungsgericht übergangsweise seinen Dienstsitz in den Karlsruher Stadtteil Waldstadt. Am Baumgarten-Bau arbeiteten 2021 rund 260 Personen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Baumgarten-Bau (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Baumgarten-Bau
Schlossbezirk, Karlsruhe Innenstadt-West

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Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe, Innenstadt-West
Baden-Württemberg, Deutschland
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Gebäudekomplex des Bundesverfassungsgerichts (Baumgarten Bau) Bauteil III 2
Gebäudekomplex des Bundesverfassungsgerichts (Baumgarten Bau) Bauteil III 2
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Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. Es hat damit eine Doppelstellung und -funktion.Einerseits obliegt dem Bundesverfassungsgericht die Kontrolle des verfassungsmäßig bestimmten politischen Lebens, das es am Maßstab des Grundgesetzes interpretiert, dies unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Grundrechte des Bürgers. Insoweit wurde dem Gericht, in seiner Eigenschaft als Hüter der deutschen Verfassung, die grundlegende Ordnungsbefugnis über die Verfassung im gesellschaftlichen Wandel zuteil. Andererseits ist das Gericht höchstes Gremium der Rechtsprechung. In dieser Funktion nimmt es gegenüber allen anderen Gerichten eine Sonderstellung ein, denn es ist befugt, deren Gerichtsentscheidungen aufzuheben. Die vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidungen sind rechtsverbindlich und erstarken in Bezug auf Bundes- und Landesgesetzgebung in Gesetzeskraft. Obwohl dieses Bundesgericht die Entscheidungen anderer Gerichte kontrolliert, gehört es nicht zum Instanzenzug. Es übt keine fachliche Kontrolle aus, sondern überprüft, ob die getroffenen Entscheidungen der Fachgerichte mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Kommt es dabei zu dem Ergebnis, dass eine Verfassungsverletzung vorliegt, hebt es diese – ebenso gegebenenfalls Entscheidungen der Vorinstanzen – auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück (§ 95 Abs. 2 BVerfGG). Höchstes deutsches Gericht ist das Bundesverfassungsgericht, weil es Handlungen aller Verwaltungsebenen aufheben beziehungsweise bei Unterlassungen zum Handeln bestimmen kann. Die Entscheidungen des Gerichts sind dabei weder von Staatsorganen noch von anderen anfechtbar. Gemäß § 31 BVerfGG werden die Entscheidungsformeln bestimmter Urteile des Bundesverfassungsgerichts im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Als Verfassungsorgan wird es von einem befriedeten Bezirk umgeben. Geschützt wird es von der Bundespolizei.

Schwedenpalais
Schwedenpalais

Das Schwedenpalais ist ein repräsentatives Wohngebäude in Karlsruhe, das von Johann Friedrich Weyhing in den Jahren 1768 bis 1770 für den markgräflichen Geheimen Hofrat Georg Ernst Ludwig von Preuschen von und zu Liebenstein erbaut wurde. Augenfällig ist seine fein ornamentierte Fassade im Louis Seize-Stil. Weiterhin charakterisieren die Toreinfahrt sowie die hohen Fenster der Beletage, eine Freitreppe und schließlich der Balkon als signifikante Bauelemente das Gebäude, welches sich gegenüber der Staatlichen Kunsthalle zu Karlsruhe befindet. Der Name „Schwedenpalais“ geht auf seine prominenteste Bewohnerin zurück: Friederike Dorothea von Baden (1781–1826), die Königin von Schweden und Schwester des Großherzogs Karl Ludwig von Baden, zog nach ihrer Entthronung in das Gebäude, wo sie sieben Zimmer der Beletage bewohnte. Möglich geworden war der Kauf durch eine Abfindungszahlung Schwedens, die das Land der Königsfamilie nach dem Sturz Napoleons angeboten hatte. Während König Gustav, einst erbitterter Gegner Napoleons, die Zahlung ablehnte, nutzte die nunmehr von ihm getrennt lebende Friederike die Abfindung, um sich und ihren Kindern die Wohnstatt in ihrer alten Heimat zu finanzieren. 1884 erfolgte dann die offizielle Benennung des Wohnhauses in „Schwedenpalais“. Seit 1919 wird das Gebäude durch staatliche Behörden genutzt. Heute ist das Schwedenpalais Sitz der Führungsakademie Baden-Württemberg.

Karlsruhe
Karlsruhe

Karlsruhe (Aussprache [ˈkaɐ̯lsˌʁuːə], , lokal südfränkisch Kallsruh) ist mit 308.436 Einwohnern nach der Landeshauptstadt Stuttgart und Mannheim die drittgrößte Stadt des Landes Baden-Württemberg. Sie ist Verwaltungssitz des Regierungsbezirks Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe und bildet selbst einen Stadtkreis (kreisfreie Stadt). Die Stadt ist Oberzentrum für die Region Mittlerer Oberrhein und länderübergreifend für Teile der Südpfalz. Das 1715 vom heutigen Stadtteil Durlach aus als barocke Planstadt gegründete Karlsruhe war Haupt- und Residenzstadt des ehemaligen Landes Baden. Charakteristisch für den ursprünglichen Stadtplan sind die 32 ringsum vom Schloss in die Parkanlagen und den Hardtwald der Oberrheinebene ausstrahlenden Straßen. Nur das südliche Viertel wurde zentrumsnah bebaut; seinem fächerförmigen Grundriss verdankt Karlsruhe den Beinamen „Fächerstadt“. Friedrich Weinbrenners klassizistische Bauten prägen das Bild der Stadterweiterung aus dem frühen 19. Jahrhundert. Seit 1950 ist Karlsruhe Sitz des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und seit 1951 des Bundesverfassungsgerichts, weshalb die Stadt auch „Residenz des Rechts“ genannt wird. Zahlreiche Behörden und Forschungseinrichtungen mit überregionaler Bedeutung sind in Karlsruhe angesiedelt. Unter den neun Hochschulen der Stadt ist das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) die älteste und größte, darüber hinaus seit 2019 erneut eine Exzellenzuniversität. Großen Infrastruktureinrichtungen wie den beiden Rheinhäfen und der zweitgrößten Raffinerie Deutschlands steht eine ansonsten vorwiegend mittelständisch geprägte Wirtschaft gegenüber. Karlsruhe ist einer der bedeutendsten europäischen Standorte der Informations- und Kommunikationstechnik. Daran knüpft mit dem Zentrum für Kunst und Medien (ZKM) auch eine der wichtigsten Kulturinstitutionen in der Stadt an. Andere, wie das Badische Landesmuseum oder die Staatliche Kunsthalle, gehören zum Erbe der Residenzzeit. 2019 nahm die UNESCO Karlsruhe als „Stadt der Medienkunst“ in ihr Netzwerk der Creative Cities auf.