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Schwedenpalais

Bauwerk in KarlsruheErbaut in den 1770er JahrenKulturdenkmal in KarlsruhePalast in Deutschland
Schweden Palais
Schweden Palais

Das Schwedenpalais ist ein repräsentatives Wohngebäude in Karlsruhe, das von Johann Friedrich Weyhing in den Jahren 1768 bis 1770 für den markgräflichen Geheimen Hofrat Georg Ernst Ludwig von Preuschen von und zu Liebenstein erbaut wurde. Augenfällig ist seine fein ornamentierte Fassade im Louis Seize-Stil. Weiterhin charakterisieren die Toreinfahrt sowie die hohen Fenster der Beletage, eine Freitreppe und schließlich der Balkon als signifikante Bauelemente das Gebäude, welches sich gegenüber der Staatlichen Kunsthalle zu Karlsruhe befindet. Der Name „Schwedenpalais“ geht auf seine prominenteste Bewohnerin zurück: Friederike Dorothea von Baden (1781–1826), die Königin von Schweden und Schwester des Großherzogs Karl Ludwig von Baden, zog nach ihrer Entthronung in das Gebäude, wo sie sieben Zimmer der Beletage bewohnte. Möglich geworden war der Kauf durch eine Abfindungszahlung Schwedens, die das Land der Königsfamilie nach dem Sturz Napoleons angeboten hatte. Während König Gustav, einst erbitterter Gegner Napoleons, die Zahlung ablehnte, nutzte die nunmehr von ihm getrennt lebende Friederike die Abfindung, um sich und ihren Kindern die Wohnstatt in ihrer alten Heimat zu finanzieren. 1884 erfolgte dann die offizielle Benennung des Wohnhauses in „Schwedenpalais“. Seit 1919 wird das Gebäude durch staatliche Behörden genutzt. Heute ist das Schwedenpalais Sitz der Führungsakademie Baden-Württemberg.

Auszug des Wikipedia-Artikels Schwedenpalais (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Schwedenpalais
Hans-Thoma-Straße, Karlsruhe Innenstadt-West

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Schwedenpalais

Hans-Thoma-Straße 1
76133 Karlsruhe, Innenstadt-West
Baden-Württemberg, Deutschland
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Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. Es hat damit eine Doppelstellung und -funktion.Einerseits obliegt dem Bundesverfassungsgericht die Kontrolle des verfassungsmäßig bestimmten politischen Lebens, das es am Maßstab des Grundgesetzes interpretiert, dies unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Grundrechte des Bürgers. Insoweit wurde dem Gericht, in seiner Eigenschaft als Hüter der deutschen Verfassung, die grundlegende Ordnungsbefugnis über die Verfassung im gesellschaftlichen Wandel zuteil. Andererseits ist das Gericht höchstes Gremium der Rechtsprechung. In dieser Funktion nimmt es gegenüber allen anderen Gerichten eine Sonderstellung ein, denn es ist befugt, deren Gerichtsentscheidungen aufzuheben. Die vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidungen sind rechtsverbindlich und erstarken in Bezug auf Bundes- und Landesgesetzgebung in Gesetzeskraft. Obwohl dieses Bundesgericht die Entscheidungen anderer Gerichte kontrolliert, gehört es nicht zum Instanzenzug. Es übt keine fachliche Kontrolle aus, sondern überprüft, ob die getroffenen Entscheidungen der Fachgerichte mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Kommt es dabei zu dem Ergebnis, dass eine Verfassungsverletzung vorliegt, hebt es diese – ebenso gegebenenfalls Entscheidungen der Vorinstanzen – auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück (§ 95 Abs. 2 BVerfGG). Höchstes deutsches Gericht ist das Bundesverfassungsgericht, weil es Handlungen aller Verwaltungsebenen aufheben beziehungsweise bei Unterlassungen zum Handeln bestimmen kann. Die Entscheidungen des Gerichts sind dabei weder von Staatsorganen noch von anderen anfechtbar. Gemäß § 31 BVerfGG werden die Entscheidungsformeln bestimmter Urteile des Bundesverfassungsgerichts im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Als Verfassungsorgan wird es von einem befriedeten Bezirk umgeben. Geschützt wird es von der Bundespolizei.