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Göhrde (gemeindefreies Gebiet)

Gemeindefreies Gebiet in NiedersachsenGeographie (Landkreis Lüchow-Dannenberg)Göhrde (gemeindefreies Gebiet)
Göhrde (gemeindefreies Gebiet) in DAN
Göhrde (gemeindefreies Gebiet) in DAN

Das gemeindefreie Gebiet Göhrde befindet sich im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Es hat eine Fläche von 51,81 km² und ist Teil des Staatsforstes Göhrde. Im Nordosten und Osten grenzt es an die Gemeinde Göhrde, im Südosten und Süden an die Gemeinde Zernien desselben Landkreises, im Südwesten und Westen an den Landkreis Uelzen und im Nordwesten und Norden an den Landkreis Lüneburg. Das gemeindefreie Gebiet ist unbewohnt. Die innerhalb des Gebietes liegenden bewohnten Enklaven Kollase, Röthen und Zienitz sind Teil der Gemeinde Göhrde.

Auszug des Wikipedia-Artikels Göhrde (gemeindefreies Gebiet) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Göhrde (gemeindefreies Gebiet)
L 253, Göhrde

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 53.112781122222 ° E 10.824623107778 °
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Adresse

L 253
29473 Göhrde
Niedersachsen, Deutschland
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Göhrde (gemeindefreies Gebiet) in DAN
Göhrde (gemeindefreies Gebiet) in DAN
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In der Umgebung

Breeser Grund
Breeser Grund

Der Breeser Grund ist ein ehemaliges Naturschutzgebiet im gemeindefreien Gebiet Göhrde im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen. Das ehemalige Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG LÜ 111 ist rund 187 Hektar groß. Es ist Bestandteil des aus vier Einzelflächen bestehenden FFH-Gebietes „Buchen- und Eichenwälder in der Göhrde (mit Breeser Grund)“, zu dem auch die ehemaligen Naturschutzgebiete „Wälder am Jagdschloss Göhrde“ und „Kellerberg“ gehören. Das Gebiet stand seit dem 2. Mai 1985 unter Naturschutz. Es ersetzte in diesem Bereich das mit Verordnung vom 1. August 1974 ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ mit dem Kennzeichen DAN 27. Zum 21. Februar 2019 ging es im neu ausgewiesenen Naturschutzgebiet „Eichen- und Buchenwälder in der Göhrde“ auf. Zuständige untere Naturschutzbehörde war der Landkreis Lüchow-Dannenberg. Das ehemalige Naturschutzgebiet liegt nordwestlich von Zernien innerhalb des Naturparks Elbhöhen-Wendland im Staatsforst Göhrde. Das Gebiet stellte einen Ausschnitt des Staatsforstes Göhrde unter Schutz, der von Traubeneichen­beständen mit Buchen und Birken geprägt wird. Eine Teilfläche im Nordosten des Schutzgebietes stellt als verheideter ehemaliger Hutewald eine Besonderheit dar. Dieser sollte durch die Unterschutzstellung erhalten werden. Zur Pflege wird er mit Schafen beweidet. Weiterhin ist das zwei Hektar große, 1972 ausgewiesene Naturwaldreservat „Göhrder Eichen“ Bestandteil des ehemaligen Naturschutzgebietes. Dieser wird seiner natürlichen Entwicklung überlassen. Im übrigen ehemaligen Naturschutzgebiet soll der naturnahe Wald erhalten und entwickelt werden. Dieser Bereich wird forstwirtschaftlich bewirtschaftet.

Kellerberg (Naturschutzgebiet)

Der Kellerberg ist ein ehemaliges Naturschutzgebiet im gemeindefreien Gebiet Göhrde im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen. Das ehemalige Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG LÜ 113 ist rund 80 Hektar groß. Es ist Bestandteil des aus vier Einzelflächen bestehenden FFH-Gebietes „Buchen- und Eichenwälder in der Göhrde (mit Breeser Grund)“, zu dem auch die ehemaligen Naturschutzgebiete „Wälder am Jagdschloss Göhrde“ und „Breeser Grund“ gehören. Das Gebiet stand seit dem 2. Mai 1985 unter Naturschutz. Es ersetzte in diesem Bereich das mit Verordnung vom 1. August 1974 ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ mit dem Kennzeichen DAN 27. Zum 21. Februar 2019 ging es im Naturschutzgebiet „Eichen- und Buchenwälder in der Göhrde“ auf. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg. Das ehemalige Naturschutzgebiet liegt südöstlich von Boitze innerhalb des Naturparks Elbhöhen-Wendland im Staatsforst Göhrde. Es stellt einen Ausschnitt des Staatsforstes Göhrde unter Schutz, der hier von Birken-Traubeneichen­wald geprägt ist. Eine Teilfläche des ehemaligen Schutzgebietes stellt als verheideter, ehemaliger Hutewald eine Besonderheit dar. Dieser sollte durch die Unterschutzstellung erhalten werden. Im übrigen ehemaligen Naturschutzgebiet soll der naturnahe Wald als Birken-Eichenwald und als Eichen-Buchenwald erhalten und entwickelt werden. Dieser Bereich wird forstwirtschaftlich bewirtschaftet.