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Weymouths-Kiefer Sebastian-Bach-Straße 2

BlasewitzEinzelbaum in DresdenEinzelbaum in EuropaIndividuelle Kiefer oder Baumgruppe mit KiefernNaturdenkmal in Dresden
Tolkewitzer Straße
Weymouths Kiefer Blasewitz 2020 04 19 4
Weymouths Kiefer Blasewitz 2020 04 19 4

Die Weymouths-Kiefer Sebastian-Bach-Straße 2 ist ein als Einzelbaum ausgewiesenes Naturdenkmal (ND 139) im Dresdner Stadtteil Blasewitz. Dieses Exemplar der im östlichen Nordamerika heimischen Weymouth-Kiefer (Pinus strobus) mit seinem Stammumfang von fast 3 Metern und einem Kronendurchmesser von 14 Metern „bereichert und prägt […] das Straßenbild in besonderem Maße“.

Auszug des Wikipedia-Artikels Weymouths-Kiefer Sebastian-Bach-Straße 2 (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Weymouths-Kiefer Sebastian-Bach-Straße 2
Tolkewitzer Straße, Dresden Neugruna (Blasewitz)

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.05027 ° E 13.808864 °
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Adresse

Tolkewitzer Straße

Tolkewitzer Straße
01277 Dresden, Neugruna (Blasewitz)
Sachsen, Deutschland
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Weymouths Kiefer Blasewitz 2020 04 19 4
Weymouths Kiefer Blasewitz 2020 04 19 4
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Kulturlandschaft Dresdner Elbtal
Kulturlandschaft Dresdner Elbtal

Als Kulturlandschaft Dresdner Elbtal werden bzw. wurden die elbnahen, für großstädtische Verhältnisse relativ dünn besiedelten Flächen des Elbtalkessels innerhalb der sächsischen Landeshauptstadt Dresden bezeichnet. Die Eingrenzung dieses Areals und die Erörterung seines kulturlandschaftlichen Charakters erfolgte im Rahmen des Antragsverfahrens zur Aufnahme in das UNESCO-Welterbe. In ihrer Begründung für die Verleihung des Titels würdigte die UNESCO neben den landschaftlichen und architektonischen Qualitäten des Elbtals auch „die Schätze der staatlichen Kunstsammlungen und die lebendigen Traditionen in Musik und bildender Kunst“. Die 2004 erfolgte Aufnahme in das Weltkulturerbe wurde anlässlich der Übergabe der Ernennungsurkunde im Sommer 2005 feierlich begangen. Ein Jahr darauf, im Juli 2006, wurde das Elbtal in die Rote Liste des gefährdeten Welterbes eingetragen und ihm nach weiteren drei Jahren, im Juni 2009, als einer von nur drei Stätten in der Geschichte des Welterbes der Titel aberkannt, weil die UNESCO die 2007–2013 erbaute Waldschlößchenbrücke als landschaftszerstörend betrachtet: Der Verkehrszug Waldschlößchenbrücke überquert die geschützten Elbwiesen auf einer Strecke von knapp 800 m und zerteilt laut Gutachten „den zusammenhängenden Landschaftsraum des Elbbogens an der empfindlichsten Stelle“.