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FFH-Gebiet Lütjenholmer und Bargumer Heide

BargumBordelumFFH-Gebiet in Schleswig-HolsteinLangenhorn (Nordfriesland)Lütjenholm
Natura-2000-Gebiet
NSG Lütjenholmer Heidedünen (2)
NSG Lütjenholmer Heidedünen (2)

Das FFH-Gebiet Lütjenholmer und Bargumer Heide ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in den Gemeinden Lütjenholm, Bargum, Langenhorn und Bordelum am Westrand des Naturraums Schleswig-Holsteinische Geest am Übergang zur Marsch. Das Gebiet besteht aus vier räumlich voneinander getrennten Teilgebieten: Teilgebiet 1: Bargumer Heide Teilgebiet 2: NSG Lütjenholmer Heidedünen Teilgebiet 3: Lütjenholmer Süderheide mit dem StOÜbPl Lütjenholm (Vereinbarungsgebiet) und den Lütjenholmer Heidedünen am Galgen-Berg (außerhalb StOÜbPl) Teilgebiet 4: Forst bei MegelbergDas Gesamtgebiet hat eine Fläche von 313 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Ostwestrichtung und beträgt 5,62 km. Die höchste Erhebung mit 11 m über NN ist der Galgenberg im Teilgebiet 3 außerhalb des Standortübungsplatzes, der niedrigste Punkt liegt im Teilgebiet 1 Bargumer Heide mit 2 m über NN. Fast die Hälfte des FFH-Gebietes liegt in der Gemeinde Bargum und gut ein Drittel in der Gemeinde Langenhorn, gefolgt von den Gemeinden Lütjenholm und Bordelum, siehe Diagramm 2. Das größte Teilgebiet mit knapp drei Viertel der Gesamtfläche des FFH-Gebietes nimmt das Teilgebiet 3 Lütjenholmer Süderheide mit den Lütjenholmer Heidedünen am Galgen-Berg ein. Das Teilgebiet 1 Bargumer Heide liegt mit knapp einem Fünftel an zweiter Stelle, gefolgt von dem NSG Lütjenholmer Heidedünen im Osten und dem Forst bei Megelberg im äußersten Süden, siehe Diagramm 1. Das FFH-Gebiet beinhaltet eine Vielzahl verschiedener FFH-Lebensraumklassen. Den größten Anteil mit gut einem Drittel der Gesamtfläche stellen die Trockenrasen, gefolgt von einem Fünftel Heiden und knapp einem Fünftel Kunstforsten aus Pappeln und Nadelholzplantagen. Der Laubwald nimmt ein Achtel der Fläche ein. Grünland, Moore und Sümpfe folgen im einstelligen Prozentbereich. Nur 1 % der Fläche bestehen aus Gewässern, siehe Diagramm 3.

Auszug des Wikipedia-Artikels FFH-Gebiet Lütjenholmer und Bargumer Heide (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

FFH-Gebiet Lütjenholmer und Bargumer Heide
L 4, Mittleres Nordfriesland

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 54.6839 ° E 9.0022 °
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Adresse

Standortübungsplatz Lütjenholm

L 4
25842 Mittleres Nordfriesland
Schleswig-Holstein, Deutschland
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NSG Lütjenholmer Heidedünen (2)
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FFH-Gebiet Gewässer des Bongsieler Kanal-Systems
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Das FFH-Gebiet Gewässer des Bongsieler Kanal-Systems ist ein NATURA 2000 Schutzgebiet in Schleswig-Holstein in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Es gehört zur Flussgebietseinheit Eider und hat eine Fläche von 585 ha. Seine größte Ausdehnung liegt in nordöstlicher Richtung und beträgt 34 km. Sein höchster Punkt liegt am Meyner Mühlenstrom bei Timmersiek mit 22 m, sein niedrigster Punkt im Bottschlotter See mit 1 m unter NN. Es durchquert die Landschaften Schleswiger Vorgeest und Nordfriesische Marsch. Es endet mit dem Bongsieler Kanal in Schlüttsiel. Flussaufwärts ändert der Bogsieler Kanal seinen Namen ab der Mündung der Lecker Au in den Bongsieler Kanal in Soholmer Au. Dort ist der benachbarte Bottschlotter See ebenfalls Teil des FFH-Gebietes. Östlich des Ortes Knorburg mündet die Linnau in die Soholmer Au. Ab hier teilt sich das FFH-Gebiet nach Osten in die Linnau und mit der Soholmer Au nach Norden. Nach der Mündung der Spölbek in die Soholmer Au ändert die Soholmer Au ihren Namen in Schafflunder Mühlenstrom. Östlich von Hörup ändert der Schafflunder Mühlenstrom seinen Namen in Meyner Mühlenstrom oder kurz Meynau. In Schafflund mündet die Wallsbek in den Meyner Mühlenstrom. Dort zweigt das FFH-Gebiet nach Norden entlang der Wallsbek bis zum Ende des nördlichen Teils des FFH-Gebietes bei Osterby ab. Der östliche Teil mit der Linnau endet am Umspannwerk an der Silleruper Straße am Westrand von Schobüll. Im Nordosten gibt es noch einen isolierten Teil des FFH-Gebietes mit einem Teilstück des Mayner Mühlenstroms.

FFH-Gebiet NSG Bordelumer Heide und Langenhorner Heide mit Umgebung
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Das FFH-Gebiet NSG Bordelumer Heide und Langenhorner Heide mit Umgebung ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in den Gemeinden Bordelum und Langenhorn im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest. Es hat eine Fläche von 201 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Ostwestrichtung und beträgt 2,6 km. Die höchste Erhebung mit 34 m über NN liegt an der Südspitze nördlich vom Ortsteil Stollberg in der Nähe der Bundesstraße B5. Der niedrigste Punkt mit 12 m über NN liegt am Nordrand am nördlichsten Teich des FFH-Gebietes an der Straße Forstweg. Das FFH-Gebiet wird durch die B5 und der Eisenbahnlinie Hamburg-Westerland von Nord nach Süd geteilt. Die Hälfte des Gebietes besteht aus nicht heimischen Nadelwald. Dieser ist aber erst ab der 3. Auflage der preußischen Landaufnahme ab dem Jahre 1932 kartiert. Damit handelt es sich um einen relativ jungen Wald, dessen Bäume nicht älter als 80 Jahre sind. Vor 170 Jahren war das Gebiet laut der dänischen Generalstabskarte von 1857 von Heiden bedeckt, siehe Bild 1. Über das gesamte Gebiet verteilt liegen 19 ehemalige Fischteiche, die fast alle miteinander durch Gräben verbunden sind und 12 % der Gebietsfläche bedecken. Sie sind erst seit 1932 in den preußischen Messtischblättern verzeichnet. Ähnlich große Flächenanteile werden von Mooren und Laubwälder eingenommen. Die ursprünglich am weitesten verbreitete Lebensraumklasse, die Heiden und Trockenrasen, nehmen zusammen nur noch 9 % der Gebietsfläche ein, siehe Diagramm 1. Das Gebiet östlich der Eisenbahnlinie befindet sich fast vollständig im Besitz der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten G.ö.R. und den Gemeinden Bordelum und Langenhorn. Das Gebiet westlich der B5 ist im Besitz der Gemeinden Bordelum und Langenhorn sowie in Privathand.

FFH-Gebiet Heide- und Magerrasenlandschaft am Ochsenweg und im Soholmfeld
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Das FFH-Gebiet Heide- und Magerrasenlandschaft am Ochsenweg und im Soholmfeld ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in den Gemeinden Leck, Enge-Sande und Stadum. Es ist Teil des Naturraums Schleswig-Holsteinische Geest. Es besteht aus drei räumlich getrennten Teilgebieten. Das größte Teilgebiet „Langenberg-Ochsenweg“ beginnt am Südrand von Leck und folgt dem Ochsenweg nach Süden durch den Langenberger Forst bis zur Kreisstraße K113, 1 km östlich von Enge. Das zweite Teilgebiet „Westerheide“ liegt 1 km östlich des ersten und 200 m nördlich der K113 bei Fischerhaus, einem Ortsteil westlich von Stadum im Süden des Langenberger Forstes. Das dritte Teilgebiet „Soholmfeld“ liegt 1800 m südöstlich des zweiten und nördlich der Straße Alter Kirchenweg in Soholmfeld, einem Ortsteil von Enge-Sande. Das FFH-Gebiet hat eine Fläche von 298 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung und beträgt 6,7 km. Die höchste Erhebung mit 35 m über NN liegt im zweiten Teilgebiet auf der FFH-Gebietsgrenze am Nordrand am Heideberg. Im FFH-Gebiet befindet sich ein gesetzlich geschütztes archäologisches Bodendenkmal, der mittelalterliche Handelsweg „Ochsenweg“, Objekt-Nr. aKD-ALSH-001339. Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein hat am Ochsenweg einige Informationstafeln zur Geschichte des Ochsenweges aufgestellt. Neben dem östlichen Ochsenweg, der über Flensburg weiter nach Schleswig gen Süden führte, war der westliche Ochsenweg über Leck nach Husum ebenfalls von großer Bedeutung für die Vermarktung des Viehs aus Jütland in die norddeutschen Städte. Auf alten Abbildungen des Handelsweges sind fast keine Bäume abgebildet. Im frühen 19ten Jahrhundert war der heutige Langenberger Forst noch Heidelandschaft, in den sich im Laufe der Jahrhunderte eine ein bis fünf Meter tiefe Rinne durch den Viehtrieb in den Sandboden gegraben hatte. Entlang des Weges befanden sich eine Reihe von Gasthöfen, die die Versorgung der zahlreichen Viehtreiber sicherstellten. An den ehemaligen Gasthof „Ruderanzel/Petersburg“ erinnert am Ochsenweg nur noch ein Gedenkstein. Mit der Eingliederung der Herzogtümer Schleswig und Holstein im Jahre 1867 nach dem Deutschen Krieg als Provinz Schleswig-Holstein in das Königreich Preußen und insbesondere nach der Reichsgründung 1871 begann die Aufforstung des Heidegebietes südlich von Leck durch die Preußische Forstverwaltung. Das FFH-Gebiet besteht deshalb zum überwiegendem Teil aus der FFH-Lebensraumklasse „Kunstforsten“, siehe Diagramm 1. Wie damals üblich, wurden schachbrettartige, schnell wachsende Kiefernschonungen angelegt, wie man es heute noch am Wegenetz und den Jagensteinen des Langenberger Forstes erkennen kann.