place

Rittergut Wildenborn

Bauwerk in ZeitzKulturdenkmal in ZeitzOrganisation (Zeitz)Rittergut in Sachsen-AnhaltUnternehmen (Burgenlandkreis)

Das Rittergut Wildenborn ist ein Baudenkmal in der Ortschaft Wildenborn des Ortsteils Geußnitz der Stadt Zeitz im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt. Es steht unter der Nummer 094 85115 auf der Liste der Kulturdenkmale in Weißenfels.

Auszug des Wikipedia-Artikels Rittergut Wildenborn (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Rittergut Wildenborn
Ringweg,

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
placeAuf Karte anzeigen

Wikipedia: Rittergut WildenbornBei Wikipedia weiterlesen

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.002359 ° E 12.196345 °
placeAuf Karte anzeigen

Adresse

Ringweg

Ringweg
06712 , Wildenborn
Sachsen-Anhalt, Deutschland
mapBei Google Maps öffnen

Erfahrung teilen

In der Umgebung

Prangerlinde Großpörthen
Prangerlinde Großpörthen

Die Prangerlinde Großpörthen ist ein besonders markantes Baumdenkmal im Ortsteil Großpörthen der Gemeinde Schnaudertal im Burgenlandkreis im Süden von Sachsen-Anhalt. Großpörthen liegt ca. 5 km südöstlich von Zeitz an der Verbindungsstraße K 2217 zwischen der B 180 und der B 2. Die Prangerlinde wurde wahrscheinlich früher als Gerichtsbaum genutzt und steht am nördlichen Hang neben der Kirche in Großpörthen. Mit ca. 9,85 m Stammumfang gemessen auf 1,5 m Höhe und einer derzeitigen Höhe von ca. 12 m, ist sie wahrscheinlich die dickste Winter-Linde Deutschlands. Da sie bisher weder als Naturdenkmal registriert wurde (ist für 2021 geplant) und auch in diversen Datenbanken zu markanten Baumexemplaren nicht verzeichnet ist, ist sie bisher recht unbekannt. Dies soll sich aber 2021 ändern, wenn sie zur 900-Jahr Feier der Ortschaft Großpörthen in den Stand eines Nationalerbe-Baums erhoben wird.Die Altersbestimmung ist bei solch uralten Linden relativ schwierig, zudem der Prangerlinde (ca. 1950) ein Stammteil hangaufwärts weggebrochen sein soll. Zur Zeit wird das Alter der Linde auf ca. 700–900 Jahre geschätzt, was mit der Gründung des Ortes (1121 erstmals erwähnt) zusammenfallen würde. Die Nutzung des Baumes als Gerichtsbaum ist insofern belegt, da ein verrostetes Halseisen am Baum noch zu erkennen ist.Die Wahl des Kuratorium Nationalerbe-Bäume den Baum in den Stand eines Nationalerbe-Baum zu erheben, wird eine einfühlsame Pflege und Sicherung der Erhaltung des Baumes gewährleisten. Sinnvoll erscheint dies, da der Baum die besondere Hanglage mit zahlreichen Überwallungen im Stamm- und Wurzelbereich selbst ausgeglichen hat und sehr vital austreibt, was die Intentionen zur Auswahl unterstützt.