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Naturschutzgebiet Meißner

Naturschutzgebiet im Werra-Meißner-KreisSchutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in EuropaSchutzgebiet der IUCN-Kategorie IV
Hoher Meißner 009
Hoher Meißner 009

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Meißner“ stellt die steil abfallenden Hänge und Teile des Hochplateaus des Hohen Meißner, eines etwa 750 Meter hohen Bergmassivs im Werra-Meißner-Kreis in Nordhessen unter Schutz. Das Gebiet ist Bestandteil des Natura 2000-Schutzgebiets „Meißner und Meißnervorland“ (Nr. 4725-306) und des europäischen Vogelschutzgebiets „Meißner“ (Nr. 4725-401). Teile des Naturschutzgebiets bilden ein Naturwaldreservat. Mit einer Flächengröße von 930,82 Hektar gehört das NSG zu den größten hessischen Naturschutzgebieten und ist das größte Wald-Naturschutzgebiet des Bundeslandes. Außerdem werden aber auch etwa 150 Hektar artenreiche Bergwiesen und ein Hang-Quellmoor mit geschützt. Das Naturschutzgebiet umfasst nicht das gesamte Bergmassiv. Es umgibt ringförmig das überwiegend nicht geschützte Hochplateau, das zu großen Teilen Fichtenforsten trägt. Auch der Basaltsteinbruch Bransrode und der ehemalige Tagebau „Kalbe“ sind nicht Bestandteil des Schutzgebiets. Am Meißner liegen außerdem mit den Naturschutzgebieten „Bühlchen bei Weißenbach“ und „Quellgebiet der Weißen Gelster“ zwei weitere, räumlich getrennte Naturschutzgebiete.

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Meißner (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Naturschutzgebiet Meißner
L 3242, Meißner

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L 3242
37290 Meißner
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Hoher Meißner 009
Hoher Meißner 009
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In der Umgebung

Meißner und Meißner Vorland
Meißner und Meißner Vorland

Mit der Bezeichnung Meißner und Meißner Vorland wurden mehrere Flächen auf und um den höchsten Berg im nordöstlichen Hessen als ein Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiet in das länderübergreifende Netz besonderer Schutzgebiete Natura 2000 integriert. Natura 2000 hat den Erhalt der biologischen Vielfalt zum Ziel und soll dem anhaltenden Rückgang von wildlebenden Arten und ihrer natürlichen Lebensräume entgegenwirken. Die rechtlichen Grundlagen für das Schutzgebietssystem bilden die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Begründet wurde die Schutzwürdigkeit des Meißners und seines Vorlands mit der außergewöhnlichen Vielfalt der Landschaft, die einen großflächig zusammenhängenden Lebensraumkomplex aus verschiedenartigen Wäldern, extensiv genutztem Grünland, naturnahen Fließgewässern und verschiedenen Sonderstandorten, wie Blockhalden, Felsen und Moore besitzt. Die in dem Gebiet vorkommenden edellaubholzreichen Blockschuttwälder, mit ihren seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, werden als von „nationaler Bedeutung“ angesehen. Schutzwürdig aus kulturhistorischer Sicht sind ebenfalls die stellenweise kleinräumig parzellierten Kalkmagerrasen und Magerwiesen, die als Überbleibsel einer historischen Landnutzungsform erhalten geblieben sind und die Kultplätze der Frau Holle, um die sich Sagen und Mythen ranken sowie die Relikte des Braunkohlebergbaus, der zu den ältesten seiner Art in Deutschland gehört.