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Landschaftsschutzgebiet Quellbereich des Hardtsiepens bei Landenbeckerbruch

Landschaftsschutzgebiet in Eslohe

Das Landschaftsschutzgebiet Quellbereich des Hardtsiepens bei Landenbeckerbruch mit 1,1 ha Größe liegt im Gemeindegebiet von Eslohe. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Eslohe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wurde als LSG vom Typ C, Wiesentäler, Schutz bedeutsamer Extensivgrünländer, ausgewiesen. Im Gemeindegebiet Eslohe gibt es auch ein LSG vom Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, 35 Landschaftsschutzgebiete vom Typ B Ortsrandlagen, Offenland- und Kulturlandschaftsschutz und 42 weitere vom Typ C. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge bzw. bis 2015 zum Naturpark Homert. Das LSG grenzt an die Gemeindegrenze.

Auszug des Wikipedia-Artikels Landschaftsschutzgebiet Quellbereich des Hardtsiepens bei Landenbeckerbruch (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Landschaftsschutzgebiet Quellbereich des Hardtsiepens bei Landenbeckerbruch

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Landschaftsschutzgebiet Oberläufe der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens nördlich Arpe
Landschaftsschutzgebiet Oberläufe der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens nördlich Arpe

Das LSG Oberläufe der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens nördlich Arpe mit 24,17 ha Größe liegt nördlich von Arpe im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Nordwest als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus zwei Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens. Nördlich schließt direkt das Landschaftsschutzgebiet Quellbereich des Hardtsiepens bei Landenbeckerbruch im Gemeindegebiet Eslohe an. Das Landschaftsschutzgebiet Oberläufe der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens nördlich Arpe wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.