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Keppel (Schmallenberg)

Ortsteil von Schmallenberg
Keppel (Schmallenberg) 2011
Keppel (Schmallenberg) 2011

Keppel ist ein Ortsteil der Stadt Schmallenberg in Nordrhein-Westfalen. Der Ortsteil liegt rund sieben Kilometer nordwestlich von Schmallenberg. Angrenzende Orte sind Silberg, Landenbeckerbruch, Arpe und Oberlandenbeck. Rund 200 Meter nördlich von Keppel entspringt der Bach Hardtsiepen. Der den Ortsteil prägende Hof der Familie Schauerte entstand Ende der 1890er Jahre. Bis zur kommunalen Neugliederung in Nordrhein-Westfalen gehörte Keppel zur Gemeinde Berghausen. Seit dem 1. Januar 1975 ist das Gehöft ein Ortsteil der Stadt Schmallenberg.

Auszug des Wikipedia-Artikels Keppel (Schmallenberg) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.19368 ° E 8.192625 °
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Adresse

1
57392
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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Keppel (Schmallenberg) 2011
Keppel (Schmallenberg) 2011
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Landschaftsschutzgebiet Oberläufe der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens nördlich Arpe
Landschaftsschutzgebiet Oberläufe der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens nördlich Arpe

Das LSG Oberläufe der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens nördlich Arpe mit 24,17 ha Größe liegt nördlich von Arpe im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Nordwest als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus zwei Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens. Nördlich schließt direkt das Landschaftsschutzgebiet Quellbereich des Hardtsiepens bei Landenbeckerbruch im Gemeindegebiet Eslohe an. Das Landschaftsschutzgebiet Oberläufe der Silbecke, der Papenschlade und des Hardtsiepens nördlich Arpe wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.