place

Landschaftsschutzgebiet Offenland um Brabecke

Landschaftsschutzgebiet in Schmallenberg

Das Landschaftsschutzgebiet Offenland um Brabecke mit 152,3 ha Größe liegt im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) vom Typ B, Ortsrandlage, Landschaftscharakter ausgewiesen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Landschaftsschutzgebiet Offenland um Brabecke (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Landschaftsschutzgebiet Offenland um Brabecke
South San Joaquin Street, Stockton

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
placeAuf Karte anzeigen

Wikipedia: Landschaftsschutzgebiet Offenland um BrabeckeBei Wikipedia weiterlesen

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.26611743 ° E 8.38542223 °
placeAuf Karte anzeigen

Adresse

Stockton–San Joaquin Street

South San Joaquin Street
95206 Stockton
California, United States
mapBei Google Maps öffnen

Erfahrung teilen

In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Talsystem der Valme

Das Landschaftsschutzgebiet Talsystem der Valme mit 49,72 ha liegt südlich von Bestwig im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Bestwig durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Im LSG befindet sich Flussbereiche der Valme mit Flussaue. Auch der südliche Flussbereich der Brabecke (Valme) im Gemeindegebiet von der Gemeindegrenze an liegt im LSG. Das LSG ist eines von 17 Landschaftsschutzgebieten in der Gemeinde Bestwig. In der Gemeinde gibt es ein Landschaftsschutzgebiet vom Typ A, zehn Landschaftsschutzgebiete vom Typ B und sechs Landschaftsschutzgebiete vom Typ C. Das LSG besteht aus zehn Teilflächen. Das Landschaftsschutzgebiet Talsystem der Valme wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Gemeindegebiet von Bestwig, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Bestwig besteht in diesem LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.