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Großsteingräber bei Wesselin

Abgegangenes Bauwerk im Landkreis Vorpommern-RügenArchäologischer Fundplatz in EuropaBauwerk in LohmeGeographie (Lohme)Grabbau in Europa
Großsteingrab im Landkreis Vorpommern-RügenNordgruppe der Trichterbecherkultur

Die Großsteingräber bei Wesselin waren drei megalithische Grabanlagen der jungsteinzeitlichen Trichterbecherkultur auf dem Gebiet der Gemeinde Lohme zwischen Wesselin und Vietzke im Landkreis Vorpommern-Rügen (Mecklenburg-Vorpommern). Zwei dieser Gräber wurden bereits im 19. Jahrhundert zerstört, das dritte Mitte des 20. Jahrhunderts. Dieses trägt die Sprockhoff-Nummern 498.

Auszug des Wikipedia-Artikels Großsteingräber bei Wesselin (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Großsteingräber bei Wesselin
Vietzke, Nord-Rügen

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 54.559567 ° E 13.590083 °
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Adresse

Orientierungspunkt N-32 Königsberg

Vietzke
18551 Nord-Rügen
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
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In der Umgebung

Findling Nardevitz
Findling Nardevitz

Der Findling Nardevitz, auch Großer Stein von Nardevitz genannt, ist einer der größten Findlinge Norddeutschlands. Er liegt etwa 400 m nördlich von Nardevitz, einem Ortsteil der Gemeinde Lohme, auf der Insel Rügen in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser besonders große Geschiebeblock besteht aus Granit, dessen grobkörniges Gefüge dem auf der Insel Bornholm im Anstehenden anzutreffenden Hammergranit entspricht. Die Kalifeldspäte sind bräunlich grau bis blassrot und bis zu 1,5 Zentimeter groß. Die bis zu fünf Millimeter großen Quarze haben einen bräunlichen Anflug. Von Bäumen und Gebüsch sowie weiteren Geschieben, die der Landwirtschaft im Wege waren, umgeben, liegt er mitten auf einem Feld. Sein Volumen wird auf 120 m³ geschätzt, was einer Masse von 325 Tonnen entspricht. Der oberirdisch messbare Teil hat ein Volumen von 71 m³. Damit ist er nach dem Buskam, der vor Göhren in der Ostsee liegt, der zweitgrößte Findling auf Rügen und eine besondere geologische Sehenswürdigkeit. Da der Findling Nardevitz lange Zeit für die Gewinnung von Baumaterial benutzt wurde, wird heute angenommen, dass er einst dreimal so groß war. So wurden beispielsweise noch 1854 und 1855 die sechs jeweils etwa fünf Tonnen schweren Säulentrommeln und die bis zu zwei Tonnen schweren Teile der Postamente der Preußensäulen bei Neukamp bzw. bei Groß Stresow aus ihm geschlagen. Alleine für die Herstellung der sechs Säulentrommelsegmente sind 32 bis 34 m³ abgespalten worden. Auf dem Stein sind deutliche Spuren zu erkennen, die auf eine damals geplante weitergehende Zerstörung des Findlings hinweisen. Heute gehört der Findling Nardevitz, wie zahlreiche weitere Findlinge auf der Insel Rügen, zu den gesetzlich geschützten Geotopen. Er ist in dem entsprechenden Kataster beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern mit der Signatur „G2 075“ eingetragen.

Großsteingrab Hagen
Großsteingrab Hagen

Das Großsteingrab Hagen war eine megalithische Grabanlage der jungsteinzeitlichen Trichterbecherkultur im heutigen Ortsteil Hagen der Gemeinde Lohme im Landkreis Vorpommern-Rügen (Mecklenburg-Vorpommern). Es wurde im Jahre 1992 beim Bau des Großparkplatzes Hagen aufgefunden und zerstört, ohne dass eine archäologische Untersuchung erfolgen konnte.Somit gehört es zu den letzten Großsteingräbern, die auf der Insel Rügen zerstört wurden. Der Naturwissenschaftler und Prähistoriker Friedrich von Hagenow hatte 1829 in seiner Special Charte der Insel Rügen noch 229 Großsteingräber verzeichnet – heute existieren nur noch circa 50. Die Findlinge, aus denen das Großsteingrab einst bestand, sind auf einer Rasenfläche westlich der Zufahrt zum Parkplatz an der Landesstraße 303 verstreut aufgestellt worden. Die drei größten nun aufrecht stehenden Steine deuten darauf hin, dass es sich bei ihnen um die Decksteine eines Großdolmens gehandelt hat. Erst 22 Jahre später wurde in einem nachträglich aufgestellten Bebauungsplan der Gemeinde Lohme, mit dem Rechtsmängel (insbesondere wegen der bis dahin in Teilen illegalen Nutzung des Areals) beseitigt werden sollten, auf das im Dezember 1993 in Kraft getretene Denkmalschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern verwiesen und bestimmt, dass diese Findlinge nunmehr zu schützen und in ihrer Lage zu sichern sind. Nur einer der Steine, der als prähistorischer Mahlstein erkannt wurde, ist als Bodendenkmal eingestuft.