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Goldebek

Ersterwähnung 1321Gemeinde in Schleswig-HolsteinGemeindegründung 1934GoldebekOrt im Kreis Nordfriesland
Ort in Südschleswig
Goldebek Wappen
Goldebek Wappen

Goldebek (dänisch: Goldebæk, nordfriesisch: Golbäk) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.

Auszug des Wikipedia-Artikels Goldebek (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Goldebek
Westerstraße, Mittleres Nordfriesland

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 54.67861111 ° E 9.14472222 °
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Adresse

Westerstraße

Westerstraße
25862 Mittleres Nordfriesland
Schleswig-Holstein, Deutschland
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Goldebek Wappen
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In der Umgebung

FFH-Gebiet Schirlbusch
FFH-Gebiet Schirlbusch

Das FFH-Gebiet Schirlbusch ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in der Gemeinde Drelsdorf. Das FFH-Gebiet liegt in der Landschaft Bredstedt-Husumer Geest am Südhang des Tals der Ostenau. Es hat eine Fläche von 14 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung und beträgt 630 m. Die höchste Erhebung mit 12,3 m über NN liegt auf der FFH-Gebietsgrenze im Hochwald, der niedrigste Punkt mit 7 m über NN an der Nordspitze am Wacholderweg. Knapp zwei Drittel der Fläche wird von Laubwald bedeckt, knapp ein Drittel besteht aus Heide, die im Westen des Gebietes angesiedelt ist. Der Rest besteht aus extensiv genutztem Grünland, das als Pferchfläche für die Hüteschafbeweidung genutzt wird, siehe Diagramm 1. Das Waldgebiet Schirlbusch ist ein historischer Waldstandort. Er war bereits um 1857 in der dänischen Generalstabskarte verzeichnet, siehe Bild 1. Er war damals von großen Heidegebieten umgeben und wurde als Kratt bewirtschaftet, eine Form des Niederwaldes, wie sie damals in Schleswig-Holstein weit verbreitet war. Die Heiden und die weiter nördlich und südlich gelegenen Moore sind in den letzten 150 Jahren entwässert und zu intensiv genutzten Agrarflächen umgewandelt worden. In den letzten Jahrzehnten sind darüber hinaus im Zuge der Errichtung von Biogasanlagen im Land viele Grünlandflächen in Ackerflächen für den Mais- und Rapsanbau umgebrochen worden. Diese Praxis ist durch das Dauergrünlandumbruchgesetz mittlerweile erschwert worden.