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Adenauerallee 89b (Bonn)

Adenauerallee (Bonn)Baudenkmal in BonnErbaut in den 1890er JahrenGronau (Bonn)Standort der Exekutive in Bonn
Umgenutztes Bauwerk in BonnVilla in BonnWilhelm-Spiritus-Ufer
2013 04 18 Adenauerallee 89a b, Bonn IMG 0017
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Das Gebäude Adenauerallee 89b (auch Villa Schumm) ist eine Villa im Bonner Ortsteil Gronau, die 1897/98 errichtet wurde. Sie liegt oberhalb des Rheinufers (Wilhelm-Spiritus-Ufer) und ist über eine Stichstraße mit der Adenauerallee (B 9) verbunden. Die Villa steht als Baudenkmal unter Denkmalschutz.

Auszug des Wikipedia-Artikels Adenauerallee 89b (Bonn) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Adenauerallee 89b (Bonn)
Adenauerallee, Bonn Gronau (Stadtbezirk Bonn)

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 50.727321 ° E 7.1121 °
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Adresse

Adenauerallee 89b
53113 Bonn, Gronau (Stadtbezirk Bonn)
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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linkWikiData (Q2525771)
linkOpenStreetMap (83289810)

2013 04 18 Adenauerallee 89a b, Bonn IMG 0017
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In der Umgebung

Bundesamt für Justiz (Deutschland)
Bundesamt für Justiz (Deutschland)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die seit 2007 als Zentralstelle Registeraufgaben (frühere Zuständigkeit oblag dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof) und Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs wahrnimmt. Ferner konzentriert sich die Verfolgung bestimmter Ordnungswidrigkeiten beim BfJ. Es untersteht der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und hat mehr als 1200 Mitarbeiter. Der Dienstsitz des BfJ befindet sich in der Bundesstadt Bonn. Das Bundesamt für Justiz wurde zum 1. Januar 2007 auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz vom 17. Dezember 2006 gegründet. In völkerrechtlichen Verträgen und in EU-Rechtsakten ist in zunehmendem Maße die Verpflichtung für Vertrags- bzw. Mitgliedstaaten enthalten, eine zentrale Anlaufstelle zu benennen. Im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes ist eine nationale Kontaktstelle für den grenzüberschreitenden Verkehr anzugeben. Daneben fehlte für die durch nationale Gesetze angeordnete Überwachung und für den Vollzug von bestimmten Auflagen eine für das Bundesgebiet zentral zuständige Behörde. Einige dieser Aufgaben sind früher vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wahrgenommen worden oder sie sind direkt im Bundesministerium der Justiz erfüllt worden. Eine Neuordnung und Konzentration dieser Aufgabenbereiche sowie eine Bündelung von Verwaltungstätigkeiten erschien notwendig.