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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Bauwerk in StraßburgErbaut in den 1990er JahrenEuropa in StraßburgEuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteGegründet 1959
Internationales GerichtJustizgebäude in FrankreichOrganisation (Straßburg)Rechtsstaat
European Court of Human Rights
European Court of Human Rights

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft. Der EMRK sind alle 46 Mitglieder des Europarats beigetreten. Daher unterstehen mit Ausnahme von Belarus, Russland und der Vatikanstadt sämtliche international anerkannten europäischen Staaten einschließlich der Türkei, Zyperns und der drei Kaukasusrepubliken Armenien, Aserbaidschan und Georgien der Jurisdiktion des EGMR. Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen. Präsident des Gerichtshofs ist seit dem 18. Mai 2020 der isländische Richter Róbert Ragnar Spanó. Während der EGMR nach seiner Gründung im Jahre 1959 nur mit eingeschränkten Befugnissen im Rahmen des Schutzsystems der EMRK ausgestattet war und seine Bedeutung deshalb vergleichsweise gering blieb, hat er spätestens seit seiner grundlegenden Reform im Jahre 1998 enorm an Einfluss gewonnen. Gerade in den letzten Jahren hat der EGMR zahlreiche Urteile erlassen, die nicht unerheblich in die Rechtsordnung einzelner Staaten eingegriffen und in der Öffentlichkeit ein breites Echo gefunden haben. Gleichzeitig sieht er sich mit einer ständig steigenden Zahl von Beschwerden konfrontiert, die zu einer chronischen Überlastung geführt haben. In jüngster Zeit wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um dieses Problems Herr zu werden, etwa die Verabschiedung des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK, das insbesondere die Ablehnung von Beschwerden erleichtert.

Auszug des Wikipedia-Artikels Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Allée René Cassin, Straßburg Fünfzehnerwörth

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67081 Straßburg, Fünfzehnerwörth
Großer Osten, Frankreich
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Arte

Arte (Eigenschreibweise ARTE oder arte; Abkürzung für französisch Association Relative à la Télévision Européenne „Zusammenschluss bezüglich des europäischen Fernsehens“) ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter mit Hauptsitz im französischen Straßburg. Er wird in deutsch-französischer Kooperation von den beiden Mitgliedern Arte Deutschland in Baden-Baden und Arte France in Issy-les-Moulineaux bei Paris betrieben und ist als europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) organisiert. Der Sender wurde 1991 durch einen Staatsvertrag vom 2. Oktober 1990 zwischen der Französischen Republik und den damaligen zehn westdeutschen Ländern und West-Berlin gegründet und ging am 30. Mai 1992 auf Sendung. Die Arte-Programme sind über Antenne, Kabel, Satellit und das Internet verfügbar. Zu der klassischen Fernsehausstrahlung auf Deutsch und Französisch tritt die Mediathek als eigenständige Plattform auf. Neben reinen Netzinhalten ist die Mehrheit der Sendungen hier vorab und im Anschluss an ihre lineare Ausstrahlung zu sehen. Ausgewählte Programme stehen im Netz mit Untertiteln auf Englisch, Spanisch, Polnisch und Italienisch zur Verfügung. Allerdings werden häufig zu fremdsprachigen Filmen keine deutschen, sondern nur französische Untertitel angefertigt, sodass der Zuschauer sich die Filme entweder in deutscher bzw. französischer Synchronisation oder im Original mit französischen Untertiteln ansehen kann.