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Armenisch-Apostolische Kirche in Österreich

Armenisch-österreichischer KulturaustauschArmenische Apostolische KircheArmenische DiasporaBukowinaChristentum in Rumänien
Christliche Organisation (Wien)Christlicher Verein/VerbandErhalter einer Privatschule in ÖsterreichGegründet 1775Gegründet 1912Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft in ÖsterreichLandstraße (Wien)Moldau (Region)
Armenierplatz 02
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Die Armenisch-Apostolische Kirche in Österreich, Eigenbezeichnung Armenisch-Apostolische Kirchengemeinde Österreich (AAKG) ist eine gesetzlich anerkannte Kirche. Sitz der Gemeinde und Kirche ist die Kirche St. Hripsime in der Kolonitzgasse 11 in Wien-Landstraße. Sie umfasst mit ihren Sektionen in Oberösterreich und der Steiermark etwa 3000 Mitglieder.

Auszug des Wikipedia-Artikels Armenisch-Apostolische Kirche in Österreich (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Armenisch-Apostolische Kirche in Österreich
Kolonitzgasse, Wien Weißgerber (Landstraße)

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.210358 ° E 16.389351 °
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Adresse

Kolonitzgasse 11
1030 Wien, Weißgerber (Landstraße)
Österreich
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Armenierplatz 02
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Rechnungshof (Österreich)
Rechnungshof (Österreich)

Der Rechnungshof Österreich ist ein unabhängiges Organ des Nationalrates. Ihm obliegt die Prüfung der Finanzgebarung – also der finanziell wirksamen Tätigkeit – des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden über 10.000 Einwohner. Auch Unternehmungen, Stiftungen, Fonds des öffentlichen Rechts und Körperschaften, an denen die öffentliche Hand mindestens zu 50 % beteiligt ist, sind verpflichtet, sich auf seine Aufforderung seiner Prüfung zu stellen. Der Rechnungshof bestimmt Prüfungsgegenstände, -termine und -intensität selbst. Er kann aber vom Nationalrat oder von einem Landtag jederzeit mit Beschluss um eine bestimmte Prüfung gebeten werden. Der Rechnungshof legt dem Parlament pro Jahr mehrere Rechnungshofberichte über die Ergebnisse seiner Prüfungen auf rechnerische und buchhalterische Richtigkeit, aber auch auf Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit vor. Die Berichte werden auf der Website des Rechnungshofes publiziert. Auch der Bundesrechnungsabschluss und der Einkommensbericht werden vom Rechnungshof erstellt. Bei Prüfungen auf Wunsch eines Landes ergeht der betreffende Rechnungshofbericht an das Land. Neben dem (Bundes-)Rechnungshof haben die neun Bundesländer Österreichs in ihren Landesverfassungen auch je eine eigene Kontrollinstanz geschaffen, die in Wien Stadtrechnungshof (vormals Kontrollamt), in anderen Ländern Landesrechnungshof heißt. Die Präsidentin bzw. der Präsident des Rechnungshofs ist nach den Statuten der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden automatisch deren Generalsekretärin bzw. Generalsekretär.