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Arnsdorf (Ruhland)

Ehemalige Gemeinde (Landkreis Oberspreewald-Lausitz)Ersterwähnung 1490Gemeindeauflösung 1974Geographie (Ruhland)Ort im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Ort in der Oberlausitz

Arnsdorf (niedersorbisch Šćańc, obersorbisch Warnaćicy) ist ein Gemeindeteil der südbrandenburgischen Stadt Ruhland im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Stadt ist das Zentrum des Amtes Ruhland und gehört zur Oberlausitz.

Auszug des Wikipedia-Artikels Arnsdorf (Ruhland) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Arnsdorf (Ruhland)
Guteborner Straße, Ruhland

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.430555555556 ° E 13.859722222222 °
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Adresse

Guteborner Straße 10
01945 Ruhland
Brandenburg, Deutschland
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In der Umgebung

Geschwister-Scholl-Weg

Als Geschwister-Scholl-Weg wird im südbrandenburgischen Ruhland ein 4,8 Hektar umfassendes, seit dem Jahre 1908 parkähnlich gestaltetes Areal bezeichnet. Es befindet sich an einem am Ruhlander Schwarzwasser entlanglaufenden gleichnamigen örtlichen Rad- und Wanderweg im Westen der Stadt. Entlang des ursprünglich Prinzeß-Luisen-Weg benannten Weges wurden seit seiner Entstehung mehrere Denkmale und Gedenksteine aufgestellt. Das von Auwald und Grünanlagen geprägte Gelände, welches den Ruhlander Stadtwald und amtlichen Erholungswald mit einschließt, wird seither als Naherholungsgebiet genutzt. Die hier befindlichen Denkmale sind regelmäßig Mittelpunkt regionaler öffentlicher Gedenkveranstaltungen. Als Teil des Schwarze-Elster-Radwegs und des Radwegs „Niederlausitzer Kreisel“ ist die Anlage an das nationale Radfernwegenetz angeschlossen. Zunächst vom Verschönerungsverein Ruhland und später zwischenzeitlich durch Schüler der Ruhlander Geschwister-Scholl-Schule gepflegt, steht sie in der Gegenwart unter der Obhut des Ruhlander Parkaktivs. Das Gebiet sollte in der Wende-Zeit 1990 als „Geschützter Park“ unter Naturschutz gestellt werden. Begründet wurde dies mit der Auwald-ähnlichen Vegetation und dem Vorkommen von Rote-Liste-Arten (wie Bachneunauge, Eisvogel, Großes Zweiblatt). Der Rat der Stadt verpasste jedoch wegen anderer dringender Vorhaben das durch die veränderte Gesetzeslage verbleibende enge Zeitfenster für die Zuständigkeit.