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Schulgarten der Geschwister-Scholl-Schule (Ruhland)

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Ruhland, Hartwigstraße, Schulgarten, Westansicht 1965, 02
Ruhland, Hartwigstraße, Schulgarten, Westansicht 1965, 02

Der Schulgarten der Geschwister-Scholl-Schule in Ruhland befand sich in der Hartwigstraße (vor 1953 bis nach 1990) und war DDR-weit bekannt, Musterschulgarten im Kreis Senftenberg, Vorzeigeobjekt im Bezirk Cottbus und Konsultationsgarten.

Auszug des Wikipedia-Artikels Schulgarten der Geschwister-Scholl-Schule (Ruhland) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Schulgarten der Geschwister-Scholl-Schule (Ruhland)
Hartwigstraße, Ruhland

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Breitengrad Längengrad
N 51.456179 ° E 13.861124 °
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Adresse

Hartwigstraße 19
01945 Ruhland
Brandenburg, Deutschland
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Ruhland, Hartwigstraße, Schulgarten, Westansicht 1965, 02
Ruhland, Hartwigstraße, Schulgarten, Westansicht 1965, 02
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In der Umgebung

Geschwister-Scholl-Weg

Als Geschwister-Scholl-Weg wird im südbrandenburgischen Ruhland ein 4,8 Hektar umfassendes, seit dem Jahre 1908 parkähnlich gestaltetes Areal bezeichnet. Es befindet sich an einem am Ruhlander Schwarzwasser entlanglaufenden gleichnamigen örtlichen Rad- und Wanderweg im Westen der Stadt. Entlang des ursprünglich Prinzeß-Luisen-Weg benannten Weges wurden seit seiner Entstehung mehrere Denkmale und Gedenksteine aufgestellt. Das von Auwald und Grünanlagen geprägte Gelände, welches den Ruhlander Stadtwald und amtlichen Erholungswald mit einschließt, wird seither als Naherholungsgebiet genutzt. Die hier befindlichen Denkmale sind regelmäßig Mittelpunkt regionaler öffentlicher Gedenkveranstaltungen. Als Teil des Schwarze-Elster-Radwegs und des Radwegs „Niederlausitzer Kreisel“ ist die Anlage an das nationale Radfernwegenetz angeschlossen. Zunächst vom Verschönerungsverein Ruhland und später zwischenzeitlich durch Schüler der Ruhlander Geschwister-Scholl-Schule gepflegt, steht sie in der Gegenwart unter der Obhut des Ruhlander Parkaktivs. Das Gebiet sollte in der Wende-Zeit 1990 als „Geschützter Park“ unter Naturschutz gestellt werden. Begründet wurde dies mit der Auwald-ähnlichen Vegetation und dem Vorkommen von Rote-Liste-Arten (wie Bachneunauge, Eisvogel, Großes Zweiblatt). Der Rat der Stadt verpasste jedoch wegen anderer dringender Vorhaben das durch die veränderte Gesetzeslage verbleibende enge Zeitfenster für die Zuständigkeit.