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Visbeker Braut und Bräutigam

Archäologischer Fundplatz in EuropaBauwerk in VisbekGeographie (Visbek)Grabbau in EuropaGroßsteingrab im Landkreis Vechta
Großsteingrab in GroßenknetenGroßsteingrab in WildeshausenKulturdenkmal (Niedersachsen)Westgruppe der Trichterbecherkultur
Visbeker Bräutigam 2
Visbeker Bräutigam 2

Visbeker Braut und Bräutigam ist der Name einer Sage, die in der Ahlhorner Heide zwischen Visbek und Wildeshausen spielt. Mit der Sage wurde versucht, die Entstehung der Großsteingräber Visbeker Braut und Visbeker Bräutigam zu erklären. Es sind Megalithanlagen der jungsteinzeitlichen Trichterbecherkultur (TBK), die zwischen 3500 und 2800 v. Chr. in Niedersachsen entstanden. Neolithische Monumente sind Ausdruck der Kultur und Ideologie jungsteinzeitlicher Gesellschaften. Ihre Entstehung und Funktion gelten als Kennzeichen der sozialen Entwicklung. Die Megalithen sind Teile der Straße der Megalithkultur.

Auszug des Wikipedia-Artikels Visbeker Braut und Bräutigam (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Visbeker Braut und Bräutigam
A 1,

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N 52.89194444 ° E 8.32444444 °
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Adresse

Visbeker Braut

A 1
27793
Niedersachsen, Deutschland
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Visbeker Bräutigam 2
Visbeker Bräutigam 2
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In der Umgebung

Bäken der Endeler und Holzhauser Heide
Bäken der Endeler und Holzhauser Heide

Die Bäken der Endeler und Holzhauser Heide sind ein Naturschutzgebiet in der niedersächsischen Gemeinde Visbek im Landkreis Vechta, der Stadt Wildeshausen und der Gemeinde Großenkneten im Landkreis Oldenburg sowie der Gemeinde Emstek im Landkreis Cloppenburg. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG WE 189 ist circa 500 Hektar groß. Davon entfallen 345 Hektar auf den Landkreis Vechta, 125 Hektar auf den Landkreis Oldenburg und 30 Hektar auf den Landkreis Cloppenburg. Das Naturschutzgebiet ist nahezu deckungsgleich mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet und überwiegend von den Landschaftsschutzgebieten „Auetal, Holzhauser Heide, Steinhorst, Ahlhorner Heide“ und „Endeler- und Langenheide mit den Tälern der Engelmannsbäke, Twillbäke, Schaarenbäke und Aue“ umgeben. Das Gebiet steht seit dem 4. Juni 1988 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörden sind die Landkreise Vechta, Oldenburg und Cloppenburg. Unter Schutz gestellt sind mehrere Tieflandbäche einschließlich ihrer feuchten Niederungen nordöstlich der Weser-Ems-Wasserscheide. Im Einzelnen sind dies die südlich von Dötlingen in die Hunte mündende Aue oberhalb der Straßenbrücke der Bundesstraße 213, der Varnhorner Wasserzug, die Twillbäke ab unterhalb der Visbeker Bauerschaft Wöstendöllen mit dem Unterlauf des ihr nördlich von Visbek zufließenden Visbeker Bruchbachs, der Mündungsbereich der Landwehrbäke in die Aue sowie der Meyerhöfener Wasserzug. Teile des Naturschutzgebietes werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die landwirtschaftliche Nutzung beschränkt sich dabei weitestgehend auf die Nutzung des Grünlandes im Schutzgebiet. Um den Eintrag von Nährstoffen in das Naturschutzgebiet und so eine Verschlechterung der Gewässergüte der Bäken zu verhindern, ist das Ausbringen von Gülle auf außerhalb des Naturschutzgebietes liegenden Schutzzonen von Anfang November bis Anfang März untersagt.