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Heidekopf (Hallenberg)

Berg im HochsauerlandkreisBerg im RothaargebirgeBerg in EuropaBerg in Nordrhein-WestfalenBerg unter 1000 Meter
Geographie (Hallenberg)
Heidekopf von Nordosten
Heidekopf von Nordosten

Der Heidekopf, auch Heidkopf genannt, bei Hallenberg im nordrhein-westfälischen Hochsauerlandkreis ist ein 704,1 m ü. NHN hoher Berg des Rothaargebirges. Er bildet den Ostausläufer des Massivs der 816,1 m hohen Ziegenhelle an der Nahtlinie zur zum Ostsauerländer Gebirgsrand gezählten Medebacher Bucht. Auf dem bewaldeten Berg steht der Aussichtsturm Heidekopfturm.

Auszug des Wikipedia-Artikels Heidekopf (Hallenberg) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Heidekopf (Hallenberg)
Heinrich-Groß-Weg,

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.116 ° E 8.5904166666667 °
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Adresse

Heidkopfturm

Heinrich-Groß-Weg
59969
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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Heidekopf von Nordosten
Heidekopf von Nordosten
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Unteres Weifetal

Das Landschaftsschutzgebiet Unteres Weifetal mit 18,8 ha Größe liegt westlich von Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wird vom Naturschutzgebiet Dreisbachtal in eine größere westliche und eine kleinere östliche Teilfläche geteilt. Das LSG Unteres Weifetal wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde.

Landschaftsschutzgebiet Grünland westlich von Hallenberg

Das Landschaftsschutzgebiet Grünland westlich von Hallenberg mit 35,7 ha Größe liegt westlich Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wird vom Naturschutzgebiet Dreisbachtal in eine größere westliche und eine kleinere östliche Teilfläche geteilt. Das Grünland westlich von Hallenberg wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde.