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Kapelle auf dem Kreuzberg (Hallenberg)

Baudenkmal in HallenbergErbaut im 18. JahrhundertKirchengebäude im Erzbistum PaderbornKirchengebäude in HallenbergKreuzbergkirche
Hallenberg Kreuzbergkapelle
Hallenberg Kreuzbergkapelle

Die Kapelle auf dem Kreuzberg ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in Hallenberg, einer Landstadt im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen).

Auszug des Wikipedia-Artikels Kapelle auf dem Kreuzberg (Hallenberg) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Kapelle auf dem Kreuzberg (Hallenberg)
Kreuzberg,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.106934 ° E 8.608357 °
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Adresse

Kreuzbergkapelle

Kreuzberg 27
59969
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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Hallenberg Kreuzbergkapelle
Hallenberg Kreuzbergkapelle
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Landschaftsschutzgebiet Grünland westlich von Hallenberg

Das Landschaftsschutzgebiet Grünland westlich von Hallenberg mit 35,7 ha Größe liegt westlich Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wird vom Naturschutzgebiet Dreisbachtal in eine größere westliche und eine kleinere östliche Teilfläche geteilt. Das Grünland westlich von Hallenberg wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde.

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