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Aktion Mensch

Behindertenorganisation (Deutschland)Gegründet 1964LotterieVerein (Bonn)Verein (Mainz)
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Die Aktion Mensch (bis zum 1. März 2000: Aktion Sorgenkind) ist eine 1964 auf Initiative des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) entstandene deutsche Sozialorganisation, die sich durch Lotterieeinnahmen finanziert. Sie setzt sich mit ihrer erfolgreichen Soziallotterie, ihrer Förderung und ihrer Aufklärung für die Umsetzung von Inklusion, das heißt der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft, ein. Der Sitz des gemeinnützigen Vereins befindet sich in Mainz, die Geschäftsstelle ist in Bonn. Der Verein hat sieben Mitglieder, ihm gehören neben dem ZDF die sechs Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland an. Die von der Aktion Mensch betriebene Soziallotterie, an der sich regelmäßig 4,6 Millionen Menschen beteiligen, unterstützt jeden Monat bis zu 1000 Projekte für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche. Sie ist die größte Soziallotterie in Deutschland. Seit Vereinsgründung hat sie über 5 Milliarden Euro an Projekte weitergegeben (Stand 2022).

Auszug des Wikipedia-Artikels Aktion Mensch (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Aktion Mensch
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Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Berufsbildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit Sitz in Bonn ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Einrichtung zur Erforschung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Ziele der Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungsarbeit des BIBB bestehen darin, Zukunftsaufgaben der Berufsbildung zu identifizieren, Innovationen in der nationalen wie internationalen Berufsbildung zu fördern und neue praxisorientierte Lösungsvorschläge für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu entwickeln. Das BIBB wurde 1970 aufgrund des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) von 1969 als Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung (BBF) gegründet. Rechtliche Grundlage für das BIBB, seine Aufgaben und Organe ist das BBiG in der Fassung vom 1. April 2005, das 1969 die bis dahin geltenden Regelungen des Berufsbildungsförderungsgesetzes (BerBiFG) abgelöst hat. Das BIBB unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und wird als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert. Die Aufgaben des BIBB werden in § 90 BBiG beschrieben. Für die Vorbereitung des Berufsbildungsberichtes der Bundesregierung erhebt das BIBB unter anderem bei den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum 30. September nach BBiG und HwO und wirkt an der Durchführung der Berufsbildungsstatistik zum 31. Dezember mit. Im BIBB werden Ausbildungsberufe und Fortbildungsregelungen in Abstimmung mit den Sozialpartnern entwickelt und bestehende Berufe modernisiert sowie das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe erstellt. Der vom BIBB herausgegebene Datenreport zum Berufsbildungsbericht liefert Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Er stellt die Datenbasis für den Berufsbildungsbericht des BMBF dar und informiert beispielsweise über die Entwicklung der Ausbildungsplatzsituation in Deutschland. Das BIBB ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen.