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Gymnasium Carolinum (Ansbach)

Gegründet 1528Gymnasium in AnsbachOrganisation (Ansbach)
Ansbach, Reuterstraße 9 006
Ansbach, Reuterstraße 9 006

Das Gymnasium Carolinum Illustre ist das kleinste der drei heute bestehenden Gymnasien im mittelfränkischen Ansbach und nach dem Melanchthon-Gymnasium Nürnberg das zweitälteste nichtklösterliche Gymnasium in Bayern.

Auszug des Wikipedia-Artikels Gymnasium Carolinum (Ansbach) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Gymnasium Carolinum (Ansbach)
Reuterstraße,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 49.30116111 ° E 10.5698 °
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Adresse

Reuterstraße 9
91522 , Kammerforst
Bayern, Deutschland
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Ansbach, Reuterstraße 9 006
Ansbach, Reuterstraße 9 006
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In der Umgebung

Schwarzer Bock (Ansbach)
Schwarzer Bock (Ansbach)

Das Haus Schwarzer Bock ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in Ansbach (Bayern), zwischen der Residenz Ansbach, der ehemaligen markgräflichen Kanzlei und der Hofkirche im Machtzentrum der früheren Markgrafen von Ansbach gelegen. Unter Aktennummer D-5-61-000-334 in der Denkmalliste für Ansbach erfasst. Das Gebäude ist das einzige Haus mit der für Ansbach typischen schlichten bürgerlichen Rokokofassade, welches noch an der ehemaligen Stadtmauer erhalten ist und durchgehend als Gastbetrieb geführt wurde. Als eines der wenigen Häuser in Ansbach hat der Schwarze Bock direkten Zugang zur Markgrafenquelle, einer frühen Wasserversorgung Ansbachs. Der Schwarze Bock ist an den Zweig Kaltenklinger Röhrenfahrt angeschlossen, der das Quellgebiet im Bereich des heutigen Klinikum Ansbach hat. Während früher die historische Altstadt mit Wasser aus den Ausläufern der Frankenhöhe zum Zweck der Brauch- wie Trinkwassernutzung versorgt wurde, dient das Wasser heute weitestgehend als Brauchwasser oder im Fall des Hotel Schwarzen Bock für die Forellenbecken wegen der geringen Belastung mit Zusatzstoffen. Die Wasserleitungen werden heute vom Freistaat Bayern als Rechtsnachfolger des Markgraftum Brandenburg-Ansbach in Stand gehalten. Die Wasserversorgung wurde durch eine einmalige Zahlung an die Kasse des Markgrafentums abgeleistet, deren Gegenwert in etwa dem eines Einfamilienhauses zur damaligen Zeit entsprach, heute verlangt der Freistaat jährliche Gebühren.