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Kleinpestitz

Ehemalige Gemeinde (Dresden)Ersterwähnung 1370Gemeindeauflösung 1921Stadtteil von Dresden
Gemarkung Kleinpestitz in Dresden
Gemarkung Kleinpestitz in Dresden

Kleinpestitz ist ein Stadtteil im Süden der Stadt Dresden. Zusammen mit Mockritz bildet Kleinpestitz den statistischen Stadtteil Kleinpestitz/Mockritz im Stadtbezirk Plauen. Die Flur Pestitz erstreckt sich zwischen der Höhe des Tonberges und dem Kaitzbachtal.

Auszug des Wikipedia-Artikels Kleinpestitz (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Kleinpestitz
Kohlenstraße, Dresden Kleinpestitz (Plauen)

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.02 ° E 13.724722222222 °
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Adresse

Höckendorfer Weg

Kohlenstraße
01189 Dresden, Kleinpestitz (Plauen)
Sachsen, Deutschland
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Gemarkung Kleinpestitz in Dresden
Gemarkung Kleinpestitz in Dresden
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In der Umgebung

Fraunhofer Kompetenzfeld Additive Fertigung

Das Fraunhofer Kompetenzfeld Additive Fertigung der Fraunhofer-Gesellschaft integriert deutschlandweit achtzehn Institute, die sich je nach Schwerpunkt mit Themen aus dem Bereich der additiven Fertigung beschäftigen und bildet damit die gesamte Prozesskette der additiven Fertigung ab. Dies umfasst die Entwicklung, Anwendung und Umsetzung additiver Fertigungsverfahren und Prozesse sowie die dazugehörigen Materialien. Die Themen können alle Aspekte der additiven Fertigung umfassen, wie z. B.: Materialien und Technologien, Bewertung und Verbesserung der Qualität von 3D-gedruckten Teilen, Optimierung von Teilen nach verschiedenen Kriterien (Gewicht, Steifigkeit) und digitaler Workflow (Slicer, adaptive Maschinensteuerung). Das Netzwerk wurde 1998 als Fraunhofer-Allianz Rapid Prototyping gegründet. 2008 fand der Relaunch zur Fraunhofer-Allianz Generative Fertigung statt, als die additive Fertigung als Fertigungstechnologie der Zukunft an Bedeutung gewann. Im Jahr 2021 stellt Fraunhofer seine Forschungsbereiche neu auf, um den Anforderungen der Industrie besser gerecht zu werden. Die Fraunhofer-Allianz Generative Fertigung wird ihre Kompetenzen im Fraunhofer Kompetenzfeld Additive Fertigung bündeln. Die Erfahrung aus nationalen und internationalen Industrieaufträgen sowie Forschungsprojekten bildet die Grundlage, kundenindividuelle Konzepte zu entwickeln und komplexe Aufgaben zu bewältigen. Die aktuellen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Bio-Medizintechnik, Mikrosystemtechnik, Automobilbau & Luft- und Raumfahrt, Werkzeugbau sowie Handhabung und Montage. Die beiden Hauptmessen sind jedes Jahr die Rapid.Tech + FabCon 3.D und die formnext. Die Rapid.Tech + FabCon 3.D fokussiert sich auf die Herstellung von Endprodukten mit additiven Verfahren und wie die Technologie in die Massenproduktion übertragen werden kann. Die formnext ist eine globale Fachmesse, die sich der additiven Fertigung und dem industriellen 3D-Druck widmet. Hier kommen Experten aus den unterschiedlichen Branchen, wie Automotive, Luft- und Raumfahrt, Maschinenbau, Medizintechnik, Elektrotechnik zusammen.

Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft
Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft

Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft ist eine vom Freistaat Sachsen errichtete Stiftung des öffentlichen Rechts, die mehrere Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus und des Kommunismus selbst in eigener Trägerschaft unterhält oder finanziell unterstützt. Nach Streit zwischen Verbänden der Opfer des Nationalsozialismus und der kommunistischen Diktatur und Kritik am Gedenkstättenstiftungsgesetz hat der Sächsische Landtag am 17. Oktober 2012 mit großer Mehrheit eine Novelle des Gesetzes beschlossen (SächsGVBl. S. 623). Diese ist am 16. Dezember 2012 in Kraft getreten. Die Stiftung ist Mitglied der Platform of European Memory and Conscience. Die Erinnerungskultur des SED-Regimes in der DDR war weitgehend beschränkt auf kommunistische Opfer des Nationalsozialismus und somit bei weitem nicht ausreichend, um alle Opfergruppen zu berücksichtigen. Die „fehlenden“ Opfer wurden nach der Wiedervereinigung Deutschlands von entsprechenden Opferverbänden, von neu entstandenen lokalen Vereinen und von engagierten Einzelpersonen gewürdigt, die sich ehrenamtlich mit der Vergangenheit vor Ort auseinandersetzten und an die Geschehnisse erinnerten. Am Anfang der 90er Jahre regten diese Bürgerinitiativen, einzelne Parlamentarier, aber auch die neuen Verbände der Opfer der kommunistischen Diktatur in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der DDR die Bildung eines Dachverbandes aller Gedenkstätten Sachsens an, um deren Finanzierung zu gewährleisten und ihre Arbeit auf eine tragfähige Grundlage zu stellen. Am 15. Februar 1994 beschloss die Sächsische Landesregierung die Gründung der „Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft“. Sie erhielt ihre gesetzliche Grundlage durch das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz (SächsGedenkStG) vom 28. Februar 2003. Infolge des Beschlusses stellten einige wichtige Verbände von Opfern der NS-Diktatur ihre Mitarbeit in den Gremien der Stiftung ein. Dies waren der Zentralrat der Juden in Deutschland, das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz und der Förderverein Dr. Margarete Blank e.V. Die Kritik richtete sich unter anderem gegen die Beschreibung des Stiftungszwecks im sächsischen Gedenkstättengesetz. Dessen Paragraph 2 unterscheidet nicht zwischen der nationalsozialistischen und der stalinistischen Diktatur. Damit würden NS-Verbrechen mit kommunistischen Verbrechen in der SBZ und der DDR gleichgesetzt und dadurch relativiert. Während das Gesetz die Bildung verschiedener thematischer Arbeitskreise vorsah, forderten die Kritiker zwei getrennte Beiräte, die jeweils vor und nach 1945 zum Inhalt haben sollten. Es gibt in der Stiftung, wie im Gesetz vorgesehen, einen gemeinsamen Beirat für Vertreter aller Opfer, d. h. der Opfer der NS-Diktatur und der Opfer aus der SBZ/DDR-Zeit. Die Kontroverse um die Stiftung Sächsische Gedenkstätten stand im Zusammenhang mit den Diskussionen um eine Veränderung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, aber auch der Frage der Überprüfung der Gremienmitglieder auf Stasimitarbeit. Im Januar 2010 gab sowohl der Zentralrat der Juden in Deutschland als auch der sächsische Verband der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten e.V. die Rückkehr in die Stiftung Sächsische Gedenkstätten bekannt. Mittlerweile arbeiten die Opferverbände beider deutscher Diktaturen wieder in den Gremien der Stiftung zusammen. Zweck der Stiftung ist nach § 2 Abs. 1 des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes, diejenigen Stätten im Freistaat Sachsen zu erschließen, zu fördern und zu betreuen, die an politische Gewaltverbrechen von überregionaler Tragweite, von besonderer historischer Bedeutung, an politische Verfolgung, an Staatsterror und staatlich organisierte Morde erinnern. Die Stiftung hat die Opfer politischer Gewaltherrschaft und den Widerstand gegen die Diktaturen zu würdigen sowie die Strukturen und Methoden der jeweiligen Herrschaftssysteme für die Öffentlichkeit zu dokumentieren. Die Aufgaben der Stiftung sind folgende: Erschließung und Bewahrung der materiellen Hinterlassenschaften und Zeugnisse des Unrechts an den authentischen Orten (z. B. Gegenstände und Dokumente), eine würdige memoriale Gestaltung der Gedenkorte, die wissenschaftlich begründete Gestaltung von Dauer- und Wechselausstellungen in den Gedenkstätten, die Bereitstellung pädagogischer Angebote und Informationen für die Besucher der Gedenkstätten, insbesondere für Jugendliche, die Verankerung der historischen Bedeutung der Gedenkstätten im öffentlichen Bewusstsein mittels Veranstaltungen, Veröffentlichungen und anderen Formen der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, enge Zusammenarbeit mit Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen, angewandte wissenschaftliche Forschung und Dokumentation. Die Stiftung wird durch Mittel aus den Haushalten des Freistaates Sachsens sowie des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien finanziert. Hinzu kommen noch Drittmittel und eigene Einnahmen. Insgesamt standen 2007 ca. 2,6 Mio. Euro zur Verfügung. Die Stiftung hat drei Stiftungsorgane. Der Stiftungsrat hat die Lenkungs- und Entscheidungsgewalt (einfache Mehrheit) sowie die Kontrolle über die gesamte Stiftung inne und ist damit die oberste Dienstbehörde. Ihm gehören Vertreter von sächsischen Ministerien, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Opferverbänden, kommunalen Landesverbänden sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften an. Der für fünf Jahre vom Stiftungsrat gewählte Geschäftsführer übernimmt die Gesamtleitung der Stiftung und die Koordinierung der Arbeit an den jeweiligen Arbeitsstellen. Er führt die laufenden Geschäfte und setzt die Beschlüsse des Stiftungsrates um. Zudem ist er verantwortlich für Publikationen und „Ausführungen wissenschaftlicher und gedenkstättenfachlicher Entscheidungen der Stiftungsgremien“ (§ 8 Abs. 3 des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes). Ab 1. Februar 2010 war Siegfried Reiprich Geschäftsführer der Stiftung. Er wurde 2014 vom Stiftungsrat wieder gewählt und von der Staatsregierung für weitere sieben Jahre im Amt bestätigt. Ende Juni 2020 teilte die Stiftung in einer Pressemitteilung mit, dass Reiprich noch vor Jahresende 2020 abgelöst wird aufgrund dessen Fehlleistungen. Dies geschah am 21. Juli 2020 mit einer sofortigen Freistellung. Zum Nachfolger wurde Markus Pieper ernannt, der einen Vertrag über sieben Jahre ab 1. September 2021 erhielt. Der Stiftungsbeirat besteht aus maximal 20 Mitgliedern, die nicht bereits in einem anderen Organ der Stiftung tätig sind und von den „Interessenvertretungen (Komitees und Verbände, Gedenkstätten- und Aufarbeitungsinitiativen) sowie Kirchen, Religionsgemeinschaften und kommunalen Träger von Gedenkstätten“ (§ 9 Abs. 2 des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes) entsandt werden. Der Wissenschaftliche Beirat setzt sich aus 5 sachkundigen Experten zusammen. Er begutachtet die Konzeptionen (Projekte, Ausstellungen usw.) der Gedenkstätten und gibt Empfehlungen und Anregungen für die Arbeit. Vorsitzender des Stiftungsbeirates ist Tobias Hollitzer, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates (§ 11 des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes) ist Joachim Scholtyseck. Zur Stiftung gehören in direkter Trägerschaft folgende Gedenkstätten und Dokumentationsstellen: Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein: In dieser ehemaligen Heilanstalt fielen 1940/41 ca. 15 000 vor allem geistig behinderte Menschen der nationalsozialistischen „Euthanasie“ zum Opfer. Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain: Zehntausende (überwiegend sowjetische) Kriegsgefangene kamen zwischen 1941 und 1945 im damaligen Kriegsgefangenenlager Zeithain ums Leben. Gedenkstätte Münchner Platz Dresden: Die Gedenkstätte erinnert an die Justizopfer des NS-Staates, der sowjetischen Militäradministration und der frühen DDR-Strafjustiz. Hier wurden nicht nur Todesurteile ausgesprochen, sondern auch ca. 1.300 vollstreckt. Der Justizkomplex ist seit 1957 Teil der TU Dresden. Dokumentations- und Informationszentrum Torgau (DIZ Torgau): Mit den Militärgefängnissen „Fort Zinna“ und „Brückenkopf“ und dem Reichskriegsgericht galt Torgau während des Zweiten Weltkrieges als Zentrale der Wehrmachtjustiz. Nach Kriegsende richtete die sowjetische Geheimpolizei NKWD in Torgau zwei Speziallager ein. „Fort Zinna“ wurde 1950 an die Volkspolizei der DDR übergeben und beherbergt heute die Justizvollzugsanstalt Torgau. Im DIZ wird den Opfern der NS-Justiz, der sowjetischen Militärtribunale und der DDR-Justiz gedacht. Gedenkstätte Bautzen: Die Gedenkstätte Bautzen erinnert an die Opfer der beiden Haftanstalten Bautzen I und Bautzen II. Erstere, auch „Gelbes Elend“ genannt, wurde als einstige Landesgefangenenanstalt im Nationalsozialismus als Zuchthaus, von den sowjetischen Besatzern als Speziallager und in der DDR-Zeit als Strafvollzugsanstalt genutzt. Bautzen II galt von 1956 bis 1989 als gefürchtetes Gefängnis für „Staatsverbrecher“ mit besonderen Zugriffsrechten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Dokumentationsstelle der Stiftung: Die „Dokumentationsstelle Widerstands- und Repressionsgeschichte in der NS-Zeit und der SBZ/DDR“ wurde 1999 mit dem Ziel eingerichtet, die von der Stiftung unterhaltenen Gedenkstätten durch Aktenerschließung und die Einrichtung eines biographischen Archivs zu Widerstand und Repression während der NS-Zeit, der sowjetischen Besatzung und der DDR auf dem Gebiet des heutigen Freistaates Sachsen wissenschaftlich zu unterstützen. Die Ergebnisse kommen nicht nur in Ausstellungen zum Tragen, sondern auch bei privaten Anfragen von Opfern politischer Gewaltherrschaft bzw. von deren Angehörigen. Diese können ab dem 1. Januar 2015 nur noch zu Deutschen gegeben werden. Bis 2014 führte die Dokumentationsstelle das Forschungsprojekt: „Sowjetische und Deutsche Kriegsgefangene und Internierte. Forschungen zur Kriegs- und Nachkriegszeit“ durch. Die Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ in Leipzig (getragen vom Bürgerkomitee Leipzig e.V.), die Gedenkstätte Bautzner Straße in Dresden (getragen von Erkenntnis durch Erinnerung e. V.) und das Bautzen-Komitee e. V. beschäftigen sich ausschließlich mit der DDR-Vergangenheit. Sie gehören nicht im engeren Sinne zur Stiftung Sächsische Gedenkstätten, werden jedoch von ihr finanziell auf dem Wege institutioneller Förderung unterstützt. Eine Grundsicherung erhalten das Archiv Bürgerbewegung Leipzig e. V., die Umweltbibliothek Großhennersdorf e. V., das Martin-Luther-King-Zentrum in Werdau und die Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e.V. Mit der Novellierung des Stiftungsgesetzes im Oktober 2012 wurde der sogenannte Gedenkstättenstreit in Sachsen beigelegt. Dabei definierte der Gesetzgeber neue Gedenkstättenprojekte, die gefördert werden können. Dies sind insbesondere die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig, die ehemalige zentrale Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig, das Konzentrationslager Sachsenburg, die Frauenhaftanstalt Hoheneck und die Gedenkstätte zu Ehren der Euthanasieopfer in Großschweidnitz. Die Projekte werden von Fördervereinen und Gemeinden aufgebaut und dabei von der Stiftung unterstützt. Dies gilt auch für das Vorhaben, in oder am historischen Ort des Häftlingsfreikaufes in der DDR, dem ehemaligen Stasi-Gefängnis auf dem Chemnitzer Kaßberg, eine Gedenkstätte oder einen Gedenkort einzurichten. Gedenkstätten von nationaler und internationaler Bedeutung in Deutschland Literatur von und über Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft Dokumentationsstelle Widerstands- und Repressionsgeschichte der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Fast ein Wunder - In den Konflikt um Sachsens Gedenkstätten kommt Bewegung (Die Zeit, 26. Mai 2010) Text des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes

Zschauke

Die Zschauke (auch Zschaukegraben und Zschaukebach) im Dresdner Süden ist neben dem Nöthnitzbach ein bedeutender rechter Zufluss des Kaitzbachs. Die Quelle des Bachs befindet sich am nordöstlichen Rand des Bannewitzer Ortsteils Boderitz. Von dort fließt die Zschauke einen knappen Kilometer durch einen von landwirtschaftlichen Flächen gesäumten Waldgürtel in nordöstlicher Richtung. Auf rund 650 Metern davon markiert der Bachlauf die Gemarkungsgrenzen von Boderitz (westlich) und Bannewitz (östlich) sowie anschließend auf rund 200 Metern die Grenze zwischen dem Dresdner Stadtteil Kaitz (westlich) und Bannewitz, somit auch die Dresdner Stadtgrenze. Zum Vergleich: Die gesamte Länge der Stadtgrenze der sächsischen Landeshauptstadt beträgt 139,65 km. Wenige Meter nach dem vollständigen Eintritt ins Stadtgebiet überquert die 142 Meter lange Zschauketalbrücke im Verlauf der Bundesautobahn 17 den Bachlauf und führt zur südöstlichen, direkt außerhalb der Stadtgrenze auf Bannewitzer Flur gelegenen Autobahnanschlussstelle Dresden-Südvorstadt (3). Die Zschauke unterquert anschließend die als Autobahnzubringer fungierende Bundesstraße 170 (Innsbrucker Straße). Der weitere Bachlauf führt rund 150 Meter durch ein Waldgebiet, das östlich in landwirtschaftliche Flächen übergeht, bis die Ortslage Kaitz erreicht wird. Dort tritt die Zschauke in ihren finalen, verrohrten Abschnitt ein. Am Abzweig Possendorfer/Boderitzer Straße führt der etwa 250 Meter lange Zschauke Abschlagsgraben nach Norden entlang der Possendorfer Straße zum Kaitzbach, während die Zschauke östlich entlang der Boderitzer Straße und ab der folgenden Kreuzung nördlich entlang der Bannewitzer Straße zum Kaitzbach geführt wird, in den die Zschauke nördlich der Straßenkreuzung am Mittelsteg einmündet. Nach weiteren rund acht Kilometern mündet der Kaitzbach in der Dresdner Altstadt in die Elbe. In ihren offenen Gewässerabschnitten ist die Zschauke weitgehend naturnah, zudem wurde ihr Verlauf in den letzten Jahrhunderten nicht verändert. Der Oberlauf des Kaitzbachs sowie die Zschauke und der Nöthnitzbach liegen in Hanglage und sind zum Teil von konventioneller Landwirtschaft umgeben, sodass bei Starkregenereignissen Bodenabträge von mehreren 100 Tonnen pro Hektar möglich sind, die durch das entstehende Hochwasser in Form von Schlamm auf Verkehrswegen und angrenzenden Grundstücken abgelagert sowie beim Kaitzbach bis in den Großen Garten transportiert werden können. Das Einzugsgebiet der Zschauke war am 2. Mai 1996 von einem etwa einstündigen Starkregen betroffen, der 40 mm (= 40 Liter/m²) brachte. Infolge dessen wurden die verrohrten Durchlässe verstopft und die Grundstücke der Possendorfer und der Boderitzer Straße überflutet. Im Rahmen des Hochwasserschutzes wurde 1997/1998 das Hochwasserrückhaltebecken Zschauke mit 4050 m³ in Kaitz wiederhergestellt, zudem wurden drei kleinere Regenrückhaltebecken in Boderitz geschaffen (1997, 1998, 2007). Ein knapp 3000 m³ fassendes Regenrückhaltebecken wurde 2003 im Zuge des Baus der Autobahn 17 nahe der Anschlussstelle Dresden-Südvorstadt errichtet. Während des Elbhochwassers im Juni 2013, das etwas geringer ausfiel als die Jahrhundertflut im August 2002, waren mehrfach fallende Pegel am eingestauten Hochwasserrückhaltebecken Zschauke sichtbar. Ein zwei Wochen später folgendes Starkregenereignis führte allerdings zu Schäden am Becken.