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Wolfschlugen

Ersterwähnung 1318Gemeinde in Baden-WürttembergOrt im Landkreis EsslingenWolfschlugen
Wappen Wolfschlugen
Wappen Wolfschlugen

Wolfschlugen (schwäbisch Wolfschluaga ['wolfʃluɐ̃gɐ̃]) ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen auf der Filderebene in Baden-Württemberg. Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart.

Auszug des Wikipedia-Artikels Wolfschlugen (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Wolfschlugen
Waldhäuserstraße, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Nürtingen

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Breitengrad Längengrad
N 48.653055555556 ° E 9.2888888888889 °
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Adresse

Waldhäuserstraße

Waldhäuserstraße
72649 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Nürtingen
Baden-Württemberg, Deutschland
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Wappen Wolfschlugen
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In der Umgebung

Teufelsbrücke (Nürtingen)
Teufelsbrücke (Nürtingen)

Die Teufelsbrücke ist eine historische Bogenbrücke unmittelbar östlich des Nürtinger Stadtteils Hardt im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg. Die Brücke überspannt die Teufelsklinge zwischen Nürtingen-Oberensingen und Nürtingen-Hardt. Sie lag auf der einzigen Straßenverbindung von Nürtingen über die Filder nach Stuttgart und ins Unterland. Die Straße verband die Landesfestung Hohenneuffen mit der Stuttgarter Residenz. Über die Brücke wurden schwere Lasten aus den Sandsteinbrüchen bei Oberensingen transportiert, darunter die begehrten Oberensinger Mühlsteine. Erstmals urkundlich erwähnt wird die Brücke 1497, als Vogt und Gericht zu Nürtingen den Auftrag zum Neubau einer bruck ob den staingruben zu Oberensingen, genannt des tüfels bruck, beurkundeten. Aus dem Dokument ergibt sich, dass am gleichen Standort schon davor eine steinerne Brücke vorhanden war. Die Handwerker sollten nämlich die alten bruck abbrechen und deren stain vermuren. Die Teufelsbrücke wurde mehrmals ausgebessert und saniert. Aus dem Jahr 1731 ist dokumentiert, dass die Brücke zimblich ruinirt gewesen, weil vielen Jahr nichts daran reparirt worden. 1846 war die Brücke wieder baufällig und wurde im Zusammenhang mit dem Straßenneubau instand gesetzt. Zwischen 1847 und 1850 entstand damals in einer großen Baumaßnahme die heutige Landesstraße 1205, die oberhalb der Teufelsbrücke über die Teufelsklinge führt. Die Teufelsbrücke verlor damit ihre überörtliche Bedeutung. In den Jahren 2013 und 2014 wurde die Teufelsbrücke letztmals aufwändig saniert. Die Kosten lagen nach der Bauabrechnung der Stadt Nürtingen bei 599.613 €.Die Sanierung des herausragenden Kulturdenkmals unterstützten sowohl das Landesamt für Denkmalschutz mit rund 146.000 € als auch die Denkmalstiftung Baden-Württemberg mit 75.000 €.

Denkendorfer Erlachsee
Denkendorfer Erlachsee

Der Erlachsee liegt an der Landesstraße L 1204 zwischen Denkendorf und Neuhausen auf den Fildern im Landkreis Esslingen. Er gehört zu den wenigen Stillgewässern auf der wasserarmen Filderebene. Die alten Denkendorfer nennen ihn deshalb in ihrem Sprachgebrauch einfach „Dor Sae“ („der See“), weil es in der näheren Umgebung keinen weiteren gibt. Der See wird von einer etwa fünfzig Meter südlich gelegenen Quelle gespeist. Der Abfluss erfolgt über den Erlachgraben nach Osten, dann durch den ehemaligen Klosterbezirk hindurch zur Körsch. Seine Anlage geht auf die Mönche des Klosters Denkendorf zurück, die in dem Teich Karpfen für die Fastenzeit züchteten. Die Mönche nutzten die vorhandene feuchte Senke und verschlossen diese durch einen Damm. Seit seiner Entstehung im Jahr 1129 hat sich der Erlachsee zu einer kleinen Naturoase entwickelt. 1989 wurde er als Naturschutzgebiet ausgewiesen, um den See mit seiner offenen Wasserfläche, den Röhricht- und Verlandungszonen und dem Ufergehölz mit natürlichem Bruchwald in der nordwestlichen Senke sowie die artenreiche Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten. Schon in der Anfangszeit des amtlichen Naturschutzes wurde das Gebiet am 18. Oktober 1937 als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Mit Verordnung vom 15. Dezember 1975 war dann eine Fläche von 15,5 Hektar unter dem Namen „Erlachsee“ als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden. Durch die Ausweisung des Naturschutzgebiets hat sich das Landschaftsschutzgebiet 1989 entsprechend verkleinert. Heute führt ein Fußweg am Teil des Sees entlang. Der andere Teil ist abgesperrt und das Betreten ist verboten. Das NSG gehört außerdem zum FFH-Gebiet 7321-341 Filder.