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St. Johannis (Gollhofen)

Baudenkmal in GollhofenErbaut in den 1500er JahrenJohannes-der-Evangelist-KircheKirchengebäude des Kirchenkreises Ansbach-WürzburgKirchengebäude im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Kirchengebäude in EuropaSaalkirche
Gollhofen, St. Johannes 002
Gollhofen, St. Johannes 002

Die evangelische, denkmalgeschützte Pfarrkirche St. Johannis steht in der Gemeinde Gollhofen im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (Mittelfranken, Bayern). Das Bauwerk ist unter der Denkmalnummer D-5-75-127-2 als Baudenkmal in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen. Die Kirchengemeinde gehört zum Evangelisch-Lutherischen Dekanat Uffenheim im Kirchenkreis Ansbach-Würzburg der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Auszug des Wikipedia-Artikels St. Johannis (Gollhofen) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

St. Johannis (Gollhofen)
Ringstraße, Uffenheim (VGem)

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 49.567828 ° E 10.190093 °
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Adresse

St. Johannis

Ringstraße 11
97258 Uffenheim (VGem)
Bayern, Deutschland
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Telefonnummer

call+499339288

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Gollhofen, St. Johannes 002
Gollhofen, St. Johannes 002
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In der Umgebung

Turmhügel Herrnberchtheim

Der Turmhügel Herrnberchtheim ist eine abgegangene mittelalterliche Turmhügelburg (Motte) am südöstlichen Ortsrand von Herrnberchtheim, einem heutigen Gemeindeteil des Marktes Ippesheim im mittelfränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Bayern. In Herrnberchtheim saßen im Spätmittelalter die Niederadeligen von Enheim, die unter vielen Namen bekannt sind („Grumat“, „Ubel“, „Meyenberg“ usw.) auf einer Wasserburg. Nach dem sehr präzisen bayerischen Urkatasterplan aus der Zeit um 1830, der eine ziemlich quadratische, ca. 40/50 Meter lange und breite „Ruine“ inmitten eines umfangreichen Wiesenareals, dem ehemaligen Wassergraben, zeigt, war die Herrnberchtheimer Anlage ein eher kleines „Wasserhaus“ des ritterschaftlichen Adels. Von den Enheim kam die Burg samt der Ortsherrschaft in Herrnberchtheim vermutlich durch Erbschaft, vielleicht auch durch Kauf, im 15. Jahrhundert an die Herren von Fronhofen und die Herren von Wenkheim. Beide Adelsgeschlechter verkauften ihren Besitz um 1600 an die Reichsstadt Windsheim, die sie am Ende des 17. Jahrhunderts an das Markgraftum Ansbach veräußerten. Seitdem gehörte das Dorf herrschaftlich zum zollernschen Oberamt Uffenheim und teilte dessen Geschicke. Grundherrschaftlich war der Ort wahrscheinlich weiterhin stark aufgesplittert – daher stammt auch der schon früh bezeugte Ortsname Herren-Berchtheim, also Ort der mehreren oder vielen Herren. Die Stelle der ehemaligen Burg kann man südlich vom Dorf vermuten, wo auf einem kleinen Erdhaufen mehrere große alte Eichen stehen – gut einsehbar von der Umgehungsstraße. Von der ehemaligen Mottenanlage ist noch der Turmhügel erhalten.

Amtsgericht Uffenheim
Amtsgericht Uffenheim

Das Amtsgericht Uffenheim bestand von 1879 bis 1973 als bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Uffenheim. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde in Uffenheim ein Amtsgericht eingerichtet, dessen Sprengel deckungsgleich mit dem des vorherigen Landgerichtsbezirks Uffenheim war. Es umfasste daher die Gemeinden Adelhofen, Auernhofen, Bergtheim, Brackenlohr, Buchheim, Custenlohr, Equarhofen, Ergersheim, Ermetzhofen, Geckenheim, Geißlingen, Gollachostheim, Gollhofen, Gülchsheim, Hemmersheim, Herbolzheim, Hohlach, Ippesheim, Langensteinach, Lipprichhausen, Mörlbach, Neuherberg, Oberickelsheim, Pfaffenhofen, Pfahlenheim, Reusch, Rodheim, Rudolzhofen, Seenheim, Simmershofen, Uffenheim, Ulsenheim, Unterickelsheim, Uttenhofen, Walkershofen, Wallmersbach, Weigenheim, Welbhausen und Wiebelsheim. Übergeordnete Instanzen waren das Landgericht Ansbach und das Oberlandesgericht Nürnberg. Durch die Aufhebung des Amtsgerichts Marktbreit am 1. Juli 1932 vergrößerte sich der Uffenheimer Gerichtsbezirk noch um die Gemeinden Bullenheim und Gnötzheim.Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973 wurde das Amtsgericht Uffenheim aufgehoben und dessen Bezirk wie folgt aufgeteilt: die Gemeinden Bullenheim, Gnötzheim und Unterickelsheim (nach der Gebietsreform 1972 Bestandteil des Landkreises Kitzingen) kamen zum Amtsgericht Kitzingen, die übrigen Gemeinden (nach der Gebietsreform 1972 Bestandteil des neuen Landkreises Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim) wurden dem Amtsgericht Neustadt an der Aisch zugeteilt.