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Sieglarer Mühle

Baudenkmal in TroisdorfBauwerk in TroisdorfMühle im Rhein-Sieg-KreisMühle in EuropaWassermühle in Nordrhein-Westfalen
D 53844 Troisdorf Sieglar Mühlenstr. 2
D 53844 Troisdorf Sieglar Mühlenstr. 2

Die Sieglarer Mühle ist eine ehemalige Wassermühle in der Ortschaft Sieglar von Troisdorf im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Sieglarer Mühle (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Sieglarer Mühle
Mühlenstraße,

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 50.798721 ° E 7.130779 °
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Adresse

Mühlenstraße 2
53844 , Sieglar
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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D 53844 Troisdorf Sieglar Mühlenstr. 2
D 53844 Troisdorf Sieglar Mühlenstr. 2
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In der Umgebung

Teldafax

Die Teldafax Holding AG mit Sitz im rheinländischen Troisdorf war die Dachgesellschaft diverser Tochterunternehmen, die in den Bereichen Energieversorgung (Stromdiscounter), Telekommunikation, Touristik sowie Finanzdienstleistung aktiv waren. Am 14. Juni 2011 stellte Teldafax beim Amtsgericht Bonn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Am 1. September 2011 eröffnete das Amtsgericht Bonn das Insolvenzverfahren über die Vermögen der TelDaFax Holding AG sowie deren Tochterunternehmen TelDaFax Energy GmbH, TelDaFax Services GmbH, TelDaFax Marketing GmbH, TelDaFax Sales GmbH, TelDaFax Dialog GmbH, TelDaFax Network GmbH und HugoTel Communications GmbH. In den ersten Dezembertagen des gleichen Jahres folgten noch die TelDaFax Finance GmbH, die Tangens GmbH i. L. sowie die Tangens Verwaltungs GmbH i. L.Die TelDaFax-Pleite erhielt große öffentliche Aufmerksamkeit. Ihr kommt besondere Bedeutung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zu, da sie gemessen an der Zahl der rund 750.000 Gläubiger die bis dahin größte und bis heute die zweitgrößte Insolvenz nach der von Flexstrom ist (835.000 Gläubiger).Im Unterschied zur Flexstrom-Insolvenz bestand beim TelDaFax-Verfahren bereits am Anfang kaum Aussicht auf eine Entschädigung der Gläubiger. Der Insolvenzverwalter zeigte stattdessen dem Insolvenzgericht „in nahezu allen Verfahren“ Masseunzulänglichkeit an und erwartete im Jahr 2011 eine Verfahrensdauer bis mindestens 2020 und eine Quotenzahlung nicht vor 2021, im Jahr 2021 wurde eine Quotenzahlung nicht vor 2023 erwartet.