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Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht

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SauerlandVogelschutzgebiet in Nordrhein-Westfalen
Nuhnewiesen
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Teile der Medebacher Bucht wurden 2004 als Europäisches Vogelschutzgebiet (Kurzbezeichnung Vogelschutzgebiet), unter NR. DE-4717-401, im Schutzgebietssystem Natura 2000 der Europäischen Union ausgewiesen. Mit 138,72 km² Fläche umfasst es 75,3 % der gesamten Medebacher Bucht. Das Schutzgebiet liegt hauptsächlich in den Stadtgebieten Hallenberg und Medebach, ein kleinerer Teil liegt im Stadtgebiet von Winterberg. Es geht bis an die Landesgrenze von Nordrhein-Westfalen. In Hessen grenzt direkt das Vogelschutzgebiet Hessisches Rothaargebirge an. Grund der Ausweisung der Medebacher Bucht als Vogelschutzgebiet ist, dass dort einige seltene Vogelarten mit größeren Brutpaarzahlen zu finden sind. Grund waren insbesondere die Vorkommen von Schwarzstorch, Wespenbussard, Rotmilan, Raufußkauz, Eisvogel, Grauspecht, Neuntöter, Raubwürger und Wiesenpieper. Dazu kommen noch zahlreiche weitere seltene Tierarten wie Wachtel, Rebhuhn, Mühlkoppe, Bachneunauge, Schwalbenschwanz, Dukaten-Feuerfalter und Warzenbeißer vor. Auch floristische Seltenheiten wie Trollblume, Bauernsenf und Heidenelke sind in der Medebacher Bucht anzutreffen. Ganze Lebensraumkomplexe haben hier europaweite Bedeutung wie die Bergmähwiesen, Glatthaferwiesen und Bergheiden.

Auszug des Wikipedia-Artikels Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht

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59964
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Grünland am Bückling

Das Landschaftsschutzgebiet Grünland am Bückling mit 20,5 ha Größe liegt nordöstlich von Hesborn im Stadtgebiet von Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das Magergrünland Grünland am Bückling wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde.