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Medebacher Bucht (Vogelschutzgebiet)

EU-Vogelschutzgebiet in Nordrhein-WestfalenEuropäisches VogelschutzgebietGeographie (Hochsauerlandkreis)
Medebacher Bucht
Medebacher Bucht

Das Gebiet Medebacher Bucht ist ein mit Verordnung von 2000 des Regierungspräsidiums Arnsberg ausgewiesenes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietkennung DE-4717-401) im Osten des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen. Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union dient der Erhaltung der wildlebenden, im Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten heimischen Vogelarten und der Regelung des Schutzes, der Bewirtschaftung und der Regulierung dieser Vögel, ihrer Eier und Lebensräume.

Auszug des Wikipedia-Artikels Medebacher Bucht (Vogelschutzgebiet) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Medebacher Bucht (Vogelschutzgebiet)

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.1861 ° E 8.6253 °
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Adresse

Gersmecke


59964
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Grünland am Bückling

Das Landschaftsschutzgebiet Grünland am Bückling mit 20,5 ha Größe liegt nordöstlich von Hesborn im Stadtgebiet von Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das Magergrünland Grünland am Bückling wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde.