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Naturschutzgebiet Bewaldete Siepentäler östlich Forsthaus Linschede

Naturschutzgebiet in Sundern

Das Naturschutzgebiet Bewaldete Siepentäler östlich Forsthaus Linschede mit 16 ha Flächengröße liegt zwischen Allendorf und Altenaffeln im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 2019 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Ab 1993 war es als Teils vom Landschaftsschutzgebiet Sundern ausgewiesen. Das NSG geht im Nordwesten bis an die Stadt- und Kreisgrenze. Das NSG ist umgeben von Fichtenwäldern im Landschaftsschutzgebiet Sundern. Eine Teilfläche vom Landschaftsschutzgebiet Sundern ist fast von Flächen des Naturschutzgebietes Bewaldete Siepentäler östlich Forsthaus Linschede umschlossen. Im Norden grenzt das NSG direkt an die K 28.

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Bewaldete Siepentäler östlich Forsthaus Linschede (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Naturschutzgebiet Bewaldete Siepentäler östlich Forsthaus Linschede
K 28,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.2888 ° E 7.9176 °
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Adresse

K 28
59846
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe einschließlich angrenzender Grünlandbereiche
Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe einschließlich angrenzender Grünlandbereiche

Das Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe einschließlich angrenzender Grünlandbereiche mit 69,4 ha Flächengröße liegt südwestlich von Allendorf (Sundern) im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe südwestlich von Allendorf einschließlich angrenzender Grünlandbereiche als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Flächengröße von 68,24 ha ausgewiesen. Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplaners Sundern wurde das LSG erneut ausgewiesen und etwas vergrößert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland ausgewiesen. Das LSG geht im Osten bis an den Dorfrand von Allendorf. Die Bebauung des Weilers Hüttebrüchen grenzt teilweise direkt an das Schutzgebiet. Auch ein Industriebetrieb an der Krähe und der Sportplatz von Allendorf grenzen direkt an das LSG. Das Schutzgebiet grenzt meist an das Landschaftsschutzgebiet Sundern. Die Landstraße 682 liegt von Allendorf bis Hüttebrüchen am südlichen Rand des Schutzgebietes und ab Hüttebrüchen teils mittendrin. Durch einen Waldbereich an der Krähe wird das LSG in zwei Teilflächen geteilt. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.