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Geschützter Landschaftsbestandteil Feldgehölz am östlichen Kreuzloh

Geschützter Landschaftsbestandteil in Sundern

Der Geschützte Landschaftsbestandteil Feldgehölz am westlichen Kreuzloh mit einer Flächengröße von 0,3 ha liegt südlich vom Weiler Wulfringhausen im Stadtgebiet von Sundern. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) ausgewiesen. An der Westgrenze des LB verläuft gleichzeitig die Stadt- und Kreisgrenze. Der Geschützter Landschaftsbestandteil Feldgehölz auf dem Kreuzloh liegt wenige Meter weiter östlich.

Auszug des Wikipedia-Artikels Geschützter Landschaftsbestandteil Feldgehölz am östlichen Kreuzloh (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Geschützter Landschaftsbestandteil Feldgehölz am östlichen Kreuzloh
K 28,

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Breitengrad Längengrad
N 51.2997 ° E 7.91727 °
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Adresse

K 28
59846
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe einschließlich angrenzender Grünlandbereiche
Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe einschließlich angrenzender Grünlandbereiche

Das Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe einschließlich angrenzender Grünlandbereiche mit 69,4 ha Flächengröße liegt südwestlich von Allendorf (Sundern) im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe südwestlich von Allendorf einschließlich angrenzender Grünlandbereiche als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Flächengröße von 68,24 ha ausgewiesen. Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplaners Sundern wurde das LSG erneut ausgewiesen und etwas vergrößert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland ausgewiesen. Das LSG geht im Osten bis an den Dorfrand von Allendorf. Die Bebauung des Weilers Hüttebrüchen grenzt teilweise direkt an das Schutzgebiet. Auch ein Industriebetrieb an der Krähe und der Sportplatz von Allendorf grenzen direkt an das LSG. Das Schutzgebiet grenzt meist an das Landschaftsschutzgebiet Sundern. Die Landstraße 682 liegt von Allendorf bis Hüttebrüchen am südlichen Rand des Schutzgebietes und ab Hüttebrüchen teils mittendrin. Durch einen Waldbereich an der Krähe wird das LSG in zwei Teilflächen geteilt. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.