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Glockenturm Reichenhain

Baudenkmal in RöderlandBauwerk im Elbe-Elster-LandBauwerk in RöderlandErbaut in den 1900er JahrenGlockenturm
Turm aus MetallTurm in Brandenburg
Reichenhain Turm 1
Reichenhain Turm 1

Der Glockenturm in der Dorfstraße im Ortsteil Reichenhain der Gemeinde Röderland im südbrandenburgischen Landkreis Elbe-Elster steht etwa in der Mitte des historischen Dorfangers. Er ist als Baudenkmal im örtlichen Denkmalverzeichnis unter der Erfassungsnummer 09135487 verzeichnet.Der von 1899 bis 1900 errichtete Glockenturm wurde vom Reichenhainer Ortsrichter Johann Strauch gestiftet. Die Glocke stammt aus der Glockengießerei Franz Schilling in Apolda. Am 1. April 1900 wurde das Bauwerk eingeweiht. Der Turm wurde 1995 restauriert und am 29. November 1995 der Bevölkerung wieder übergeben.Heute ist eine Abbildung des Glockenturms Bestandteil des Ortsteilwappens von Reichenhain.

Auszug des Wikipedia-Artikels Glockenturm Reichenhain (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Glockenturm Reichenhain
Dorfstraße, Röderland

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Brandenburg, Deutschland
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Reichenhain Turm 1
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Maiblumengehege
Maiblumengehege

Maiblumengehege ist ein ehemaliges Vorwerk im südbrandenburgischen Landkreis Elbe-Elster und amtlich ausgewiesener Wohnplatz, der zur Gemeinde Röderland gehört. Es befindet sich etwa einen Kilometer südlich des Ortsteils Reichenhain in unmittelbarer Nähe der brandenburgisch-sächsischen Grenze in der Niederung der Großen Röder, welche etwa einen Kilometer östlich fließt. Durch Maiblumengehege verläuft der einstige Verbindungsweg von Reichenhain nach Nauwalde. Das Vorwerk gehörte ursprünglich zum Besitz des Rittergutes Saathain. Seinen Namen erhielt es von einer hier gelegenen umhegten beziehungsweise eingefriedeten Waldmark. Bereits für das Jahr 1835 wurde es in einer in der heimatkundlichen Schriftenreihe Schwarze Elster erschienenen „Übersicht der Bevölkerung und des Viehstandes“ mit der schlichten Bezeichnung Gehege als Bestandteil des Saathainer Rittergutes aufgezählt. Aber bereits in den 1836 veröffentlichten Landtagsakten des Sächsischen Landtags wird es in einer den Elsterwerda-Grödel-Floßkanal betreffenden Petition schon als zu Saathain gehöriges Vorwerk Maiblumengehege bezeichnet. Auf dem Urmesstischblatt aus dem Jahre 1846 trägt es die Bezeichnung Vorwerk Blumengehege. In einer weiteren topografischen Karte aus der Mitte des 19. Jahrhunderts ist es als Vorwerk Gehege verzeichnet. Während es im Amtsblatt der Regierung zu Merseburg 1870 wieder als Maiblumengehege bezeichnet wurde, taucht das Vorwerk in einer Auflistung der damals neugeschaffenen Amtsbezirke abermals nur als Gehege auf. Hier gehörte es zum Amtsbezirk Saathain, dessen Vorsteher damals der Saathainer Rittergutsbesitzer Koch war.Das Vorwerk entwickelte sich schließlich zu einer kleinen Siedlung mit mehreren Anwesen und wurde ein Ortsteil des benachbarten Dorfes Reichenhain. Maiblumengehege war ursprünglich wie Saathain nach Stolzenhain eingepfarrt, kam aber Anfang der 1930er Jahre zu Würdenhain. Zusammen mit Reichenhain wurde die Siedlung am 26. Oktober 2003 in die neugebildete Gemeinde Röderland eingegliedert.