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Geschützter Landschaftsbestandteil Krähetal südlich von Hüttebrüchen

Geschützter Landschaftsbestandteil in Sundern

Der Geschützte Landschaftsbestandteil Krähetal südlich von Hüttebrüchen mit einer Flächengröße von 0,25 ha liegt südlich vom Weiler Hüttebrüchen im Stadtgebiet von Sundern. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) ausgewiesen. Der Geschützter Landschaftsbestandteil Teich bei Hüttebrüchen liegt etwas weiter nördlich.

Auszug des Wikipedia-Artikels Geschützter Landschaftsbestandteil Krähetal südlich von Hüttebrüchen (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Geschützter Landschaftsbestandteil Krähetal südlich von Hüttebrüchen
L 619,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.26351 ° E 7.9328 °
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Adresse

L 619
59846
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe einschließlich angrenzender Grünlandbereiche
Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe einschließlich angrenzender Grünlandbereiche

Das Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe einschließlich angrenzender Grünlandbereiche mit 69,4 ha Flächengröße liegt südwestlich von Allendorf (Sundern) im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe südwestlich von Allendorf einschließlich angrenzender Grünlandbereiche als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Flächengröße von 68,24 ha ausgewiesen. Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplaners Sundern wurde das LSG erneut ausgewiesen und etwas vergrößert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland ausgewiesen. Das LSG geht im Osten bis an den Dorfrand von Allendorf. Die Bebauung des Weilers Hüttebrüchen grenzt teilweise direkt an das Schutzgebiet. Auch ein Industriebetrieb an der Krähe und der Sportplatz von Allendorf grenzen direkt an das LSG. Das Schutzgebiet grenzt meist an das Landschaftsschutzgebiet Sundern. Die Landstraße 682 liegt von Allendorf bis Hüttebrüchen am südlichen Rand des Schutzgebietes und ab Hüttebrüchen teils mittendrin. Durch einen Waldbereich an der Krähe wird das LSG in zwei Teilflächen geteilt. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.