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Landschaftsschutzgebiet Lenne-Seitentäler zwischen Hundesossen und Latrop

Landschaftsschutzgebiet in Schmallenberg

Das Landschaftsschutzgebiet Lenne-Seitentäler zwischen Hundesossen und Latrop mit 40,3 ha Größe liegt im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus elf Teilflächen. Es handelt sich um die Lenne-Seitentäler Burbecke, Harbecker Siepen, Üntrop und Latrop. Das Landschaftsschutzgebiet Lenne-Seitentäler zwischen Hundesossen und Latrop wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.

Auszug des Wikipedia-Artikels Landschaftsschutzgebiet Lenne-Seitentäler zwischen Hundesossen und Latrop (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Landschaftsschutzgebiet Lenne-Seitentäler zwischen Hundesossen und Latrop
Ringstraße,

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Landschaftsschutzgebiet Extensivgrünland an Unterhängen des Beerenberges nördlich Fleckenberg

Das Landschaftsschutzgebiet Extensivgrünland an Unterhängen des Beerenberges nördlich Fleckenberg mit 4,1 ha Größe liegt nördlich von Fleckenberg im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus zwei Teilflächen. Es handelt sich um Hangbereiche des Lennetals. Im LSG befinden sich Magergrünlandgesellschaften. Das gesamte LSG ist als ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG ausgewiesen. Das LSG geht jeweils bis an den Dorfrand. Das Landschaftsschutzgebiet Extensivgrünland an Unterhängen des Beerenberges nördlich Fleckenberg wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.