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St. Antonius (Fleckenberg)

Antonius-der-Große-KircheBaudenkmal in SchmallenbergErbaut in den 1900er JahrenKirchengebäude in EuropaKirchengebäude in Schmallenberg
Neuromanisches Bauwerk in Nordrhein-WestfalenNeuromanisches KirchengebäudePfarrkirche des Erzbistums PaderbornWandpfeilerkirche
Fleckenberg Kirche
Fleckenberg Kirche

Die römisch-katholische, denkmalgeschützte Pfarrkirche St. Antonius steht in Fleckenberg, einem Gemeindeteil der Stadt Schmallenberg im Hochsauerlandkreis von Nordrhein-Westfalen. Die Kirchengemeinde gehört zum Pastoralverbund Schmallenberg-Eslohe im Dekanat Hochsauerland-Mitte des Erzbistums Paderborn.

Auszug des Wikipedia-Artikels St. Antonius (Fleckenberg) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

St. Antonius (Fleckenberg)
Latroper Straße,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.133666 ° E 8.262226 °
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Adresse

St. Antonius

Latroper Straße 17
57392
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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linkOpenStreetMap (244751152)

Fleckenberg Kirche
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Extensivgrünland an Unterhängen des Beerenberges nördlich Fleckenberg

Das Landschaftsschutzgebiet Extensivgrünland an Unterhängen des Beerenberges nördlich Fleckenberg mit 4,1 ha Größe liegt nördlich von Fleckenberg im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus zwei Teilflächen. Es handelt sich um Hangbereiche des Lennetals. Im LSG befinden sich Magergrünlandgesellschaften. Das gesamte LSG ist als ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG ausgewiesen. Das LSG geht jeweils bis an den Dorfrand. Das Landschaftsschutzgebiet Extensivgrünland an Unterhängen des Beerenberges nördlich Fleckenberg wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.