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Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR

Aufgelöst 1990DDR-Behörde in BerlinGegründet 1950PatentwesenRecht (DDR)
Technik (DDR)Wirtschaft (DDR)

Das Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR (AfEP) war ein Organ des Ministerrates der DDR für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben auf den Gebieten der Neuererbewegung, der Erfindertätigkeit und des Patent-, Muster- und Zeichenwesens. Das Amt wurde im September 1950 gegründet und hatte seinen Sitz in Berlin-Mitte in der Mohrenstraße 37b. Das AfEP wurde von einem Präsidenten nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen geleitet. Beim AfEP bestanden Prüfungs- und Spruchstellen für Patentsachen, für Warenkennzeichen und Mustersachen, Schlichtungsstellen für Vergütungsstreitigkeiten bei Wirtschaftspatenten und eine Rechtsstelle. Die DDR löste das Deutsche Reichsgebrauchsmuster (DRGM) vom 5. Mai 1936 in einer Neuregelung durch das Gebrauchsmustergesetz vom 18. Januar 1956 ab. Im Rahmen des Änderungsgesetzes zum Patentgesetz vom 31. Juli 1963 wurde der Gebrauchsmusterschutz aufgehoben. Am Tag der deutschen Wiedervereinigung, dem 3. Oktober 1990, übernahm das Deutsche Patentamt die Aufgaben des AfEP mit seinen rund 600 Mitarbeitern und etwa 13,5 Millionen Patentdokumenten. Das Patentamt gab die Dienststelle in der Mohrenstraße auf und nutzte in Berlin nur das Gebäude in der Gitschiner Straße im Westteil der Stadt.

Auszug des Wikipedia-Artikels Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR
Mohrenstraße, Berlin Mitte

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