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Naturschutzgebiet Laubholzbestand „Im Dümpel“

Naturschutzgebiet in SchmallenbergSchutzgebiet der IUCN-Kategorie IV

Das Naturschutzgebiet Laubholzbestand „Im Dümpel“ mit einer Größe von 7,17 ha liegt östlich von Dornheim im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Nordwest durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Laubholzbestand „Im Dümpel“ (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Naturschutzgebiet Laubholzbestand „Im Dümpel“
Dornheim,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.248888888889 ° E 8.3469444444444 °
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Adresse

Dornheim
57392
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Oberlauf der Kleinen Henne nordwestlich Westernbödefeld
Landschaftsschutzgebiet Oberlauf der Kleinen Henne nordwestlich Westernbödefeld

Das Landschaftsschutzgebiet Oberlauf der Kleinen Henne nordwestlich Westernbödefeld mit 11,8 ha Größe liegt im Stadtgebiet von Schmallenberg nordwestlich von Westernbödefeld. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Es handelt sich um Talbereiche der Kleine Henne. Das LSG liegt wie ein nach links gedrehtes L in der Landschaft. Das LSG hat einen nördlichen Bereich entlang der Landstraße und einen südwestlichen Bereich. Das Grünland außerhalb dieses Landschaftsschutzgebietes vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland wird intensiv genutzt. Der nördliche Teil wird als Weide und der westliche als Mähwiese genutzt. Das Landschaftsschutzgebiet Oberlauf der Kleinen Henne nordwestlich Westernbödefeld wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.

Landschaftsschutzgebiet Brabecke und Gellinghauser Bach mit Seitentälern von nördlich Brabecke bis Osterwald und südlich Bödefeld
Landschaftsschutzgebiet Brabecke und Gellinghauser Bach mit Seitentälern von nördlich Brabecke bis Osterwald und südlich Bödefeld

Das Landschaftsschutzgebiet Brabecke und Gellinghauser Bach mit Seitentälern von nördlich Brabecke bis Osterwald und südlich Bödefeld mit 101,6 ha Größe liegt im nördlichen Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus 25 Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche der dortige Flüsse mit Grünland-Aue. Das LSG reicht teilweise bis die Dörfer. Das LSG geht im Norden bis an die Stadtgrenze. Das Landschaftsschutzgebiet Brabecke und Gellinghauser Bach mit Seitentälern von nördlich Brabecke bis Osterwald und südlich Bödefeld wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.