place

WerkStadt Sendling

Bauwerk in Sendling
WerkStadt Sendling
WerkStadt Sendling

Die WerkStadt Sendling ist ein kombiniertes Gewerbe- und Wohngebiet im Münchner Stadtteil Sendling an der S-Bahn-Haltestelle Mittersendling. Das Gelände besteht seit dem Abriss und Umbau der ehemaligen Tabak-Fabrikanlagen 2011 aus rund 30.000 m² Büro- und Gewerbeflächen im Westteil und rund 160 Wohnungen im Ostteil.

Auszug des Wikipedia-Artikels WerkStadt Sendling (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

WerkStadt Sendling
Flößergasse, München Sendling

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
placeAuf Karte anzeigen

Wikipedia: WerkStadt SendlingBei Wikipedia weiterlesen

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.10623 ° E 11.53696 °
placeAuf Karte anzeigen

Adresse

Flößergasse 4
81369 München, Sendling
Bayern, Deutschland
mapBei Google Maps öffnen

WerkStadt Sendling
WerkStadt Sendling
Erfahrung teilen

In der Umgebung

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) ist die größte der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Mitglieder sind über 10.000 bayerische Vertragszahnärzte, davon 1800 angestellte Zahnärzte, die in 7000 Praxen tätig sind (Stand: 30. November 2016). Die KZVB vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts diese Zahnärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und der Politik. Außerdem stellt sie die zahnmedizinische Versorgung der mehr als zehn Millionen gesetzlich krankenversicherten Patienten in Bayern flächendeckend sicher (Sicherstellungsauftrag) § 72 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Die KZVB unterliegt der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMG), entscheidet aber in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Vorgaben durch das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch über ihre Angelegenheiten. Sie übt darüber hinaus hoheitliche Aufgaben aus und führt ein Dienstsiegel. Die KZVB ist eine von 17 Landes-KZVen. Die Landes-KZVen entsprechen – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das in zwei KZV-Bereiche (KZV Nordrhein und KZV Westfalen-Lippe) aufgeteilt ist – den Bundesländern. Alle Landes-KZVen sind Mitglied der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R. (KZBV). Jeder Zahnarzt muss Mitglied einer Landes-KZV sein, um mit den Krankenkassen die Behandlung von Kassenpatienten abrechnen zu können. Die KZVB wurde 1950 gegründet.