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Beth Shalom (München)

Gegründet 1995Judentum in MünchenJüdische Gemeinde in BayernReformjudentumReligiöser Verein (Bayern)
Verein (München)

Beth Shalom (hebräisch בֵּית שָׁלוֹם „Haus des Friedens“; voller Name: Liberale jüdische Gemeinde München Beth Shalom e.V.) ist eine liberale jüdische Gemeinde in München. Sie wurde 1995 gegründet und hat inzwischen knapp 600 Mitglieder (Stand 2020). Vorsitzende ist Eva Ehrlich.

Auszug des Wikipedia-Artikels Beth Shalom (München) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Beth Shalom (München)
Steinerstraße, München Sendling

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.103142 ° E 11.537793 °
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Adresse

Haus K

Steinerstraße 15
81369 München, Sendling
Bayern, Deutschland
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In der Umgebung

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) ist die größte der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Mitglieder sind über 10.000 bayerische Vertragszahnärzte, davon 1800 angestellte Zahnärzte, die in 7000 Praxen tätig sind (Stand: 30. November 2016). Die KZVB vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts diese Zahnärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und der Politik. Außerdem stellt sie die zahnmedizinische Versorgung der mehr als zehn Millionen gesetzlich krankenversicherten Patienten in Bayern flächendeckend sicher (Sicherstellungsauftrag) § 72 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Die KZVB unterliegt der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMG), entscheidet aber in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Vorgaben durch das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch über ihre Angelegenheiten. Sie übt darüber hinaus hoheitliche Aufgaben aus und führt ein Dienstsiegel. Die KZVB ist eine von 17 Landes-KZVen. Die Landes-KZVen entsprechen – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das in zwei KZV-Bereiche (KZV Nordrhein und KZV Westfalen-Lippe) aufgeteilt ist – den Bundesländern. Alle Landes-KZVen sind Mitglied der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R. (KZBV). Jeder Zahnarzt muss Mitglied einer Landes-KZV sein, um mit den Krankenkassen die Behandlung von Kassenpatienten abrechnen zu können. Die KZVB wurde 1950 gegründet.